Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Deine Facharztweiterbildung – der nächste Schritt in deine Zukunft


Du hast das Medizinstudium abgeschlossen und stehst nun mitten in deiner Facharztweiterbildung?
Herzlichen Glückwunsch! Jetzt beginnt die spannende Phase, in der du deine berufliche Richtung festlegst und wertvolle Praxiserfahrung sammelst.
Beratungsangebot
Auf deinem Weg zur Fachärztin oder zum Facharzt in der ambulanten Versorgung begleiten wir dich mit Rat und Tat. Wir haben die wichtigsten Schlagwörter für dich zusammengestellt – von A wie „Anmeldung zur Facharztprüfung“ bis Z wie „Zulassung“. Hier findest du hilfreiche Links und Informationen zu Fortbildungen, Fördermöglichkeiten und allem, was du für eine erfolgreiche Facharztweiterbildung wissen musst. Dein Weg in die Niederlassung beginnt hier!

Wir haben für alle Fragen ein offenes Ohr!
Das A-Z für Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung
Antragstellung und Beschäftigung
Antragstellung und Beschäftigung als Ärztin/Arzt in Weiterbildung
Nach deiner Approbation kannst du mit der Facharztweiterbildung starten. Je nach Fachgebiet dauert sie zwischen vier und sechs Jahren und wird von einer weiterbildungsbefugten Ärztin oder einem weiterbildungsbefugten Arzt in einer anerkannten Weiterbildungsstätte durchgeführt. Während dieser Zeit spezialisierst du dich in deinem medizinischen Fachbereich und sammelst wertvolle praktische Erfahrung.
Als Arzt oder Ärztin in Weiterbildung (ÄiW) kannst du mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) beschäftigt und finanziell gefördert werden.
Voraussetzungen für die Genehmigung:
- Approbation (keine Berufserlaubnis)
- Weiterbildungsermächtigung des weiterbildenden Arztes oder der weiterbildenden Ärztin
- Anerkennung der Weiterbildungsstätte durch die Landesärztekammer Thüringen (LÄKT)
Die Genehmigung ist:
- Zeitlich befristet (höchstens für den Zeitraum der Weiterbildungsermächtigung durch die LÄKT)
- Nur im Voraus möglich (keine rückwirkende Genehmigung)
- Möglich in Vollzeit (40 Wochenstunden) oder Teilzeit
Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Antrag (gebührenfrei)
- Bescheid über die Weiterbildungsermächtigung der LÄKT
- Bescheid über die Zulassung als Weiterbildungsstätte der LÄKT
- Beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
Tipp: Finanzielle Förderung der ambulanten Facharztweiterbildung ist auf Antrag möglich.
Anrechnung und Anerkennung
Anrechnung Weiterbildungszeiten und Anerkennung Teilzeit-Weiterbildung
Antragsformulare Inland
- Antrag für Anerkennung einer Facharztbezeichnung, Teilgebietsbezeichnung und Zusatzbezeichnung
- Antrag auf Anerkennung der neueingeführten Bezeichnung
- Antrag für Anerkennung von Weiterbildungszeiten, einschließlich Zeiten mit Berufserlaubnis (Zwischenprüfung/ Prüfung für die KV)
Antragsformulare Ausland
- Antrag für Anerkennung einer in einem Drittstaat erworbenen Facharztbezeichnung
- Antrag für Anerkennung von Tätigkeiten im Ausland als Weiterbildungszeiten
- Antrag für Anerkennung einer im Ausland erworbenen Teilgebietsbezeichnung oder Zusatz-Weiterbildung
- Antrag für Anerkennung einer innerhalb der Europäischen Union erworbenen Facharztbezeichnung
Weitere Infos und Formulare auf den Seiten der Landesärztekammer Thüringen.
Blockweiterbildung Allgemeinmedizin
Die Blockweiterbildung Allgemeinmedizin ermöglicht eine gut organisierte und strukturierte Facharztweiterbildung an einem festen Standort. Du durchläufst eine Weiterbildung, die deinen individuellen Interessen entspricht, und kannst sowohl den stationären als auch den ambulanten Teil deiner Ausbildung in einer koordinierten Rotation absolvieren.
Wie funktioniert die Blockweiterbildung?
- Der stationäre Teil deiner Weiterbildung findet an einem der teilnehmenden Krankenhäuser statt.
- Der ambulante Teil erfolgt in einer hausärztlichen Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in direkter Nähe zum Krankenhaus.
- Fester Rotationsplan in Abstimmung mit der Landesärztekammer Thüringen (LÄKT) und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT).
- Begleitung und Unterstützung durch das Institut für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Jena.
- Planungssicherheit über die gesamte Weiterbildungszeit hinweg – von Anfang an klare Perspektiven.
Warum Blockweiterbildung?
- Keine wechselnden Arbeitsorte – du absolvierst die komplette Weiterbildung an einem Standort.
- Sichere Struktur – langfristige Planung mit fester Einbindung in Klinik & Praxis.
- Unterstützung durch KVT, LÄKT und Kliniken – fachliche Begleitung, Fördermöglichkeiten & Stipendien.
Teilnehmende Krankenhäuser
Die Blockweiterbildung wird in Kooperation mit einer Vielzahl von Krankenhäusern in Thüringen angeboten, darunter:
- Helios Kliniken (Erfurt, Gotha, Meiningen)
- Universitätsklinikum Jena
- Thüringen-Kliniken (Saalfeld, Pößneck, Rudolstadt)
- SRH Wald-Klinikum Gera & Zentralklinikum Suhl
- KMG Kliniken (Sömmerda, Sondershausen)
- Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar
→ Weitere Kliniken und Ansprechpartner
Interesse? Wir beraten dich gern!
Landesärztekammer Thüringen
Andrea Zietz
Telefon: 03641 614-121
E-Mail: zietz.weiterbildung@laek-thueringen.de |
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Tina Lindner
Telefon: 03643 559-189
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de
Facharztprüfung
Du stehst kurz vor dem Ziel: Die Facharztprüfung markiert den Abschluss deiner Weiterbildung und den Start in deine eigenständige Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt. Sie prüft nicht nur dein Wissen, sondern auch deine Erfahrungen und deine Fähigkeit, medizinische Entscheidungen sicher zu treffen.
Damit du gut vorbereitet und selbstbewusst in die Prüfung gehst, lohnt sich ein frühzeitiger Überblick über Fristen, Unterlagen und Anforderungen. Auch gezielte Vorbereitungskurse und der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, die ihre Prüfung bereits hinter sich haben, können dir Sicherheit geben.
Was du wissen musst, welche Unterlagen du einreichen solltest und welche Ansprechpartner dir zur Seite stehen – das erfährst du hier.
Ansprechpartnerin
- Frau Kristina Köber-Kalusa,
Tel. 03641/614117
E-Mail: weiterbildung@laek-thueringen.de
Wann kann die Antragstellung auf Zulassung zur Facharztprüfung vorgenommen werden?
- Bis zu drei Monate vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit
- Die Unterlagen können per Email oder Post übermittelt werden.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Antragsformular und erforderliche Unterlagen (Antrag)
- Zeugnisse aller absolvierten Weiterbildungsabschnitte einschließlich Abschlusszeugnis. Gern kann auch das hierfür entworfene Muster der Landesärztekammer Thüringen verwendet werden (Musterzeugnis).
- Freigabe des eLogbuchs / Vorlage des Logbuchs
- Nachweis über die Teilnahme an der 80-Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung
- Für Quereinsteiger zusätzlich die Teilnahmebescheinigung am Intensivkurs Allgemeinmedizin.
Es erfolgt eine chronologische Bearbeitung der eingegangenen Anträge.
Achtung! Bitte keine Approbation, Promotion oder andere Ärztliche Urkunden einreichen. Diese liegen der LÄK Thüringen bereits vor.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
- Informationen zur Antragsbearbeitung und zum weiteren Ablauf findest du hier.
- Sollten Nachweise fehlen, setzt sich die LÄKT schriftlich mit dir in Verbindung.
Wann und wie erfolgt die Terminierung der Facharztprüfung?
- Die Prüfungen werden nach Bedarf organisiert, es gibt keine festen Prüfungstermine.
- Der Prüfungstermin wird mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
- Die LÄKT bemüht sich, Rücksicht auf langfristig geplanten Urlaub, die Termine des Zulassungsausschusses, Entbindungstermin o. ä. zu nehmen. Bitte teile daher bei Antragstellung mit, wann du einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen kannst.
Wie läuft eine Facharztprüfung ab?
- Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Es gibt keine vorgegebenen Themenkomplexe. Erfahrungsgemäß werden praxisorientierte Fragen gestellt.
- Die Dauer der mündlichen Prüfung muss mindestens 30 Minuten betragen. Die Länge der Prüfung wird durch die Prüfungskommission bestimmt.
- Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus mindestens zwei niedergelassenen Fachärzten für Allgemeinmedizin.
- Die Anerkennungsurkunde wird sofort nach bestandener Prüfung ausgehändigt.
Fördermöglichkeiten
Die ärztliche Weiterbildung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Facharztqualifikation – begleitet von hohen Anforderungen im Praxisalltag. In Thüringen stehen dir verschiedene Förderprogramme zur Seite: Sie unterstützen dich finanziell während deiner ambulanten Weiterbildung, helfen bei der Orientierung im ländlichen Raum oder erleichtern dir den Einstieg in die regionale Versorgung. Hier findest du die wichtigsten Angebote im Überblick.
Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
Fördergegenstand
Förderung von 8,50 Euro pro Monat als Zuschuss zu den eHBA-Kosten
Gilt für alle Monate, in denen du einen geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitt absolvierst
Informationen zur Beantragung
Gehaltsförderung
Fördergegenstand
Förderung in Höhe von 5.800 Euro monatlich pro Vollzeitstelle für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Facharztweiterbildung
Zwei Anträge sind erforderlich, beide werden vom weiterbildenden Vertragsarzt gestellt:
Antrag auf Anstellung eines Arztes in Weiterbildung
Antrag auf Gehaltsförderung für die jeweilige Fachrichtung
Hinweis
Zum aktuellen Zeitpunkt sind sowohl die gesetzlichen als auch die freiwilligen Fördermittel der KV Thüringen für das Jahr 2025 für alle Fachrichtungen außer der Allgemeinmedizin ausgeschöpft.
Neue Anträge können ab 2026 wieder gestellt werden.
Informationen zur Beantragung
Hausärztesicherstellungsgesetz („Landarztquote“)
Fördergegenstand
Direkte Zulassung zum Medizinstudium außerhalb des regulären NC-Verfahrens
Verpflichtung, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung mindestens 10 Jahre als Hausarzt oder Hausärztin in einem Bedarfsgebiet in Thüringen zu arbeiten
Langfristige Arbeitsplatzsicherheit durch garantierten Bedarf in ländlichen Regionen
Hinweis
Obwohl das Gesetz bereits 2023 im Kabinett beschlossen wurde, wird es voraussichtlich erst zum Wintersemester 2026/2027 umgesetzt.
Weitere Informationen folgen.
Thüringen-Stipendium
Fördergegenstand
Förderung in Höhe von 250 Euro monatlich pro vollzeitbeschäftigte Weiterbildungsstelle (Teilzeit anteilig)
Förderzeitraum: Bis zu 60 bzw. 72 Monate (je nach Weiterbildungsordnung)
Förderempfänger müssen mindestens 4 Jahre mit mindestens 20 Wochenstunden in der ambulanten Versorgung in Thüringen tätig sein
Keine Steuerpflicht für das Stipendium, da Förderung in Form einer Einmalzahlung erfolgt
Wer kann die Förderung beantragen?
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung mit dem Ziel eines Facharztabschlusses in Deutschland
Fachrichtungen:
ambulant und/oder stationär: Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Innere Medizin, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Urologie
nur ambulant: Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Informationen zur Beantragung
Antragstellung postalisch oder per E-Mail (PDF-Format) an info@savth.de
Falls nötig: Weiterbildungsbescheinigung bei der Landesärztekammer Thüringen beantragen
„Weit-Blick“ (Augenheilkunde)
Fördergegenstand
Zusätzliche Weiterbildungsstellen in der Augenheilkunde an Krankenhäusern
Monatliche Hospitation (1 Tag) in einer ambulanten Augenarztpraxis
Wer kann die Förderung beantragen?
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in der Augenheilkunde
Voraussetzung: Kombination mit dem Thüringen-Stipendium
Informationen zur Beantragung
Antragstellung postalisch oder per E-Mail (PDF-Format) an info@savth.de
Seminar- und Mentoringprogramm Allgemeinmedizin
Lernen & Netzwerken in Thüringen – „Gemeinsam statt einsam“!
- Seminartage – praxisnahe Themen mit erfahrenen Dozierenden
- Mentoringgruppen – Austausch mit einer hausärztlichen Mentorin oder einem Mentor & Gleichgesinnten
- Online-Fallkonferenzen – echte Fälle aus der hausärztlichen Praxis diskutieren
- Kostenfreie Kinderbetreuung oder Nutzung der Räumlichkeiten mit eigener Betreuungsperson
Mehr Infos
Suchen und Finden
Tätigkeitsformen
Zulassung
Zulassung vs. Niederlassung
Wenn du gesetzlich Versicherte behandeln und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen willst, brauchst du eine Zulassung. Sie ist der offizielle Startpunkt für deine Tätigkeit im ambulanten Bereich – egal, ob du später selbstständig oder angestellt arbeitest.
Die untenstehende Grafik zeigt, welche Wege dir nach der Zulassung offenstehen: von der Niederlassung in eigener Praxis über eine Anstellung (z. B. in einem MVZ) bis hin zur Ermächtigung für bestimmte Konstellationen.
Wichtig: Die Zulassung ist nicht gleichbedeutend mit der Niederlassung.
Letztere beschreibt die konkrete Form der selbstständigen Berufsausübung – allein oder gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen.

Wenn du in der ambulanten Versorgung tätig werden möchtest – sei es in eigener Praxis oder als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt in einer Praxis oder einem MVZ – benötigst du eine Zulassung (zur Niederlassung oder Anstellung). Hier erfährst du, welche Schritte dafür notwendig sind.
Schritt 1: Eintragung ins Arztregister
Die Eintragung ins Arztregister ist die Grundvoraussetzung für deine spätere Zulassung im vertragsärztlichen Bereich.
Wo beantragst du die Eintragung?
- Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) – wenn dein Wohnsitz in Thüringen liegt.
- Antrag auf Eintragung ins Arztregister
Planungsbereich gesperrt?
- Du kannst dich gleichzeitig in die Warteliste für eine Zulassung in einem gesperrten Planungsbereich eintragen lassen. Hiermit sicherst du dir Vorteile im Auswahlverfahren und wirst automatisch informiert, wenn ein Vertragsarztsitz in deiner Wunschregion frei wird.
→ Antrag Haus- und Kinderärzte
→ Antrag Fachärzte
→ Antrag Psychotherapeuten
Ansprechpersonen Arztregister (KVT):
Jasmin Lück
Telefon: 03643 559-756
E-Mail: arztregister@kvt.de
Anastasia Ludwig
Telefon: 03643 559-758
E-Mail: arztregister@kvt.de
Theresa Günzel
Telefon: 03643 559-757
E-Mail: arztregister@kvt.de
Schritt 2: Antrag auf Zulassung
Nach der Eintragung ins Arztregister folgt die Beantragung der Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragsärztin oder zur Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ.
Wo stellst du den Antrag?
- Beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Thüringen, der einmal im Monat tagt.
- Antrag Zulassung Ärztinnen und Ärzte
- Antrag Zulassung Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Welche Angaben gehören in den Antrag?
- Dein gewünschter Vertragsarztsitz (Ort der Tätigkeit)
- Deine Facharztbezeichnung
- Gewünschter Versorgungsumfang (volle oder reduzierte Zulassung)
Frist:
- Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Sitzung des Zulassungsausschusses eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Gebühren:
- Antrag: 100 €
- Rechtskräftiger Zulassungsbescheid: 400 €
Ansprechpartner Zulassung (KVT):
Annett Morgenroth
Telefon: 03643 559-741
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Manuela Zierdt
Telefon: 03643 559-790
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Jana Schmidt
Telefon: 03643 559-788
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Anja Wagner
Telefon: 03643 559-727
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Genehmigungspflichtige Leistungen
Wichtig: Manche Leistungen in der Praxis sind genehmigungspflichtig – ohne vorherige Genehmigung darfst du sie nicht abrechnen.
Das betrifft Untersuchungen und Behandlungen, für die bestimmte Voraussetzungen oder Zusatzqualifikationen nötig sind (z. B. Arthroskopie).
Ob eine Leistung genehmigungspflichtig ist und wie du den Antrag stellst, findest du auf der Website der KVT unter „Themen A–Z“ beim entsprechenden Stichwort
→ Alle Infos zu genehmigungspflichtigen Leistungen
Anke Schmidt
Telefon: 03643 559-745
E-Mail: qs@kvt.de
Schritt 3: Zulassungsmodelle & Sonderregelungen
Allein oder im Team:
- Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft – es gilt für sich, das passende Modell zu finden.
Voll- oder Teilzulassung:
- Du kannst einen vollen oder hälftigen Versorgungsauftrag beantragen.
Sonderbedarfszulassung:
- Möglich in Gebieten mit besonderem Bedarf – darüber entscheidet der Zulassungsausschuss.
Jobsharing-Zulassung:
- Ermöglicht dir, in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit einem bestehenden Arzt oder einer bestehenden Ärztin tätig zu werden.
→ Alle Infos zu Tätigkeitsformen
Wichtige Fristen:
- Nach Öffnung eines Planungsbereichs: Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten
- Bei partieller Öffnung: Auswahlverfahren durch den Zulassungsausschuss nach § 26 der Bedarfsplanungs-Richtlinien
Weitere Hinweise:
- Genehmigungspflichtige Leistungen müssen separat bei der KVT beantragt werden (siehe Schritt 2).
- Beachte die Bereitschaftsdienstordnung und die Sprechstundenrichtlinien.
Beratung & Praxisplanung (KVT):
Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Deine Ansprechpartner in der Facharztweiterbildung
Allgemeine Beratung
Tina Lindner
Telefon: 03643 559-189
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de
Robin Seel
Telefon: 03643 559-195
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de
Seminar- und Mentoringprogramm
Marita Günther
Telefon: 03643 559-190
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de
Förderung
Ilona Kurtze
Antragstellung Beschäftigung Arzt in Weiterbildung, Antragstellung Gehaltsförderung
Telefon: 03643 559-737
E-Mail: ilona.kurtze@kvt.de
Monja Schenke
Thüringen Stipendium, Projekt „Weit-Blick“ für angehende Augenärztinnen und -ärzte
Telefon: 03643 559-290
E-Mail: info@savth.de