Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

Deine Facharztweiterbildung – der nächste Schritt in deine Zukunft

Plan ambulant Assistenzärztin Allgemeinmedizin in der ambulanten Versorgung
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Du hast das Medizinstudium abgeschlossen und stehst nun mitten in deiner Facharztweiterbildung?
Herzlichen Glückwunsch! Jetzt beginnt die spannende Phase, in der du deine berufliche Richtung festlegst und wertvolle Praxiserfahrung sammelst.

Beratungsangebot

Auf deinem Weg zur Fachärztin oder zum Facharzt in der ambulanten Versorgung begleiten wir dich mit Rat und Tat. Wir haben die wichtigsten Schlagwörter für dich zusammengestellt – von A wie „Anmeldung zur Facharztprüfung“ bis Z wie „Zulassung“. Hier findest du hilfreiche Links und Informationen zu Fortbildungen, Fördermöglichkeiten und allem, was du für eine erfolgreiche Facharztweiterbildung wissen musst. Dein Weg in die Niederlassung beginnt hier!

Plan ambulant Tina Lindner Kompetenzzentrum Weiterbildung Thüringen

Wir haben für alle Fragen ein offenes Ohr!

Das A-Z für Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung

Die Blockweiterbildung Allgemeinmedizin ermöglicht eine gut organisierte und strukturierte Facharztweiterbildung an einem festen Standort. Du durchläufst eine Weiterbildung, die deinen individuellen Interessen entspricht, und kannst sowohl den stationären als auch den ambulanten Teil deiner Ausbildung in einer koordinierten Rotation absolvieren.

Wie funktioniert die Blockweiterbildung?
  • Der stationäre Teil deiner Weiterbildung findet an einem der teilnehmenden Krankenhäuser statt.
  • Der ambulante Teil erfolgt in einer hausärztlichen Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in direkter Nähe zum Krankenhaus.
  • Fester Rotationsplan in Abstimmung mit der Landesärztekammer Thüringen (LÄKT) und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT).
  • Begleitung und Unterstützung durch das Institut für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Jena.
  • Planungssicherheit über die gesamte Weiterbildungszeit hinweg – von Anfang an klare Perspektiven.
Warum Blockweiterbildung?
  • Keine wechselnden Arbeitsorte – du absolvierst die komplette Weiterbildung an einem Standort.
  • Sichere Struktur – langfristige Planung mit fester Einbindung in Klinik & Praxis.
  • Unterstützung durch KVT, LÄKT und Kliniken – fachliche Begleitung, Fördermöglichkeiten & Stipendien.
Teilnehmende Krankenhäuser

Die Blockweiterbildung wird in Kooperation mit einer Vielzahl von Krankenhäusern in Thüringen angeboten, darunter:

  • Helios Kliniken (Erfurt, Gotha, Meiningen)
  • Universitätsklinikum Jena
  • Thüringen-Kliniken (Saalfeld, Pößneck, Rudolstadt)
  • SRH Wald-Klinikum Gera & Zentralklinikum Suhl
  • KMG Kliniken (Sömmerda, Sondershausen)
  • Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar

→ Weitere Kliniken und Ansprechpartner

Interesse? Wir beraten dich gern!

Landesärztekammer Thüringen
Andrea Zietz 
Telefon: 03641 614-121
E-Mail: zietz.weiterbildung@laek-thueringen.de

Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Tina Lindner 
Telefon: 03643 559-189
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de 

Du stehst kurz vor dem Ziel: Die Facharztprüfung markiert den Abschluss deiner Weiterbildung und den Start in deine eigenständige Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt. Sie prüft nicht nur dein Wissen, sondern auch deine Erfahrungen und deine Fähigkeit, medizinische Entscheidungen sicher zu treffen.

Damit du gut vorbereitet und selbstbewusst in die Prüfung gehst, lohnt sich ein frühzeitiger Überblick über Fristen, Unterlagen und Anforderungen. Auch gezielte Vorbereitungskurse und der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, die ihre Prüfung bereits hinter sich haben, können dir Sicherheit geben.

Was du wissen musst, welche Unterlagen du einreichen solltest und welche Ansprechpartner dir zur Seite stehen – das erfährst du hier.


Ansprechpartnerin
  • Frau Kristina Köber-Kalusa,
    Tel. 03641/614117
    E-Mail: weiterbildung@laek-thueringen.de
Wann kann die Antragstellung auf Zulassung zur Facharztprüfung vorgenommen werden?
  • Bis zu drei Monate vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit
  • Die Unterlagen können per Email oder Post übermittelt werden.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
  • Antragsformular und erforderliche Unterlagen (Antrag)
  • Zeugnisse aller absolvierten Weiterbildungsabschnitte einschließlich Abschlusszeugnis. Gern kann auch das hierfür entworfene Muster der Landesärztekammer Thüringen verwendet werden (Musterzeugnis).
  • Freigabe des eLogbuchs / Vorlage des Logbuchs
  • Nachweis über die Teilnahme an der 80-Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung
  • Für Quereinsteiger zusätzlich die Teilnahmebescheinigung am Intensivkurs Allgemeinmedizin.

Es erfolgt eine chronologische Bearbeitung der eingegangenen Anträge.

Achtung! Bitte keine Approbation, Promotion oder andere Ärztliche Urkunden einreichen. Diese liegen der LÄK Thüringen bereits vor.


Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
  • Informationen zur Antragsbearbeitung und zum weiteren Ablauf findest du hier.
  • Sollten Nachweise fehlen, setzt sich die LÄKT schriftlich mit dir in Verbindung.

Wann und wie erfolgt die Terminierung der Facharztprüfung?
  • Die Prüfungen werden nach Bedarf organisiert, es gibt keine festen Prüfungstermine.
  • Der Prüfungstermin wird mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
  • Die LÄKT bemüht sich, Rücksicht auf langfristig geplanten Urlaub, die Termine des Zulassungsausschusses, Entbindungstermin o. ä. zu nehmen. Bitte teile daher bei Antragstellung mit, wann du einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen kannst.

Wie läuft eine Facharztprüfung ab?
  • Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Es gibt keine vorgegebenen Themenkomplexe. Erfahrungsgemäß werden praxisorientierte Fragen gestellt.
  • Die Dauer der mündlichen Prüfung muss mindestens 30 Minuten betragen. Die Länge der Prüfung wird durch die Prüfungskommission bestimmt.
  • Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus mindestens zwei niedergelassenen Fachärzten für Allgemeinmedizin.
  • Die Anerkennungsurkunde wird sofort nach bestandener Prüfung ausgehändigt.

Die ärztliche Weiterbildung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Facharztqualifikation – begleitet von hohen Anforderungen im Praxisalltag. In Thüringen stehen dir verschiedene Förderprogramme zur Seite: Sie unterstützen dich finanziell während deiner ambulanten Weiterbildung, helfen bei der Orientierung im ländlichen Raum oder erleichtern dir den Einstieg in die regionale Versorgung. Hier findest du die wichtigsten Angebote im Überblick.

Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
  • Förderung von 8,50 Euro pro Monat als Zuschuss zu den eHBA-Kosten

  • Gilt für alle Monate, in denen du einen geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitt absolvierst

  • Antrag auf Förderung des eHBA


Gehaltsförderung
Thüringen-Stipendium
  • Förderung in Höhe von 250 Euro monatlich pro vollzeitbeschäftigte Weiterbildungsstelle (Teilzeit anteilig)

  • Förderzeitraum: Bis zu 60 bzw. 72 Monate (je nach Weiterbildungsordnung)

  • Förderempfänger müssen mindestens 4 Jahre mit mindestens 20 Wochenstunden in der ambulanten Versorgung in Thüringen tätig sein

  • Keine Steuerpflicht für das Stipendium, da Förderung in Form einer Einmalzahlung erfolgt

  • Förderfähig sind Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung mit dem Ziel eines Facharztabschlusses in Deutschland

  • Fachrichtungen:

    • ambulant und/oder stationär: Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Innere Medizin, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Urologie

    • nur ambulant: Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

  • Zur Förderung
Lernen & Netzwerken in Thüringen – „Gemeinsam statt einsam“!
  • Seminartage – praxisnahe Themen mit erfahrenen Dozierenden
  • Mentoringgruppen – Austausch mit einer hausärztlichen Mentorin oder einem Mentor & Gleichgesinnten
  • Online-Fallkonferenzen – echte Fälle aus der hausärztlichen Praxis diskutieren
  • Kostenfreie Kinderbetreuung oder Nutzung der Räumlichkeiten mit eigener Betreuungsperson

Mehr Infos

Blockweiterbildung 
Facharztweiterbildung
Jobs
Praxissuche
  • Praxisassistenz
    Um die Zeit nach dem Abschluss der Facharztweiterbildung bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses zu überbrücken, können angehende Fachärztinnen und -ärzte als Praxisassistenz beschäftigt werden. Dies ist für bis zu 12 Monate möglich.

  • Praxisbörse
    Wir empfehlen, bereits mehrere Jahre im Voraus zu planen. So kannst du rechtzeitig Kontakte zu potenziellen Praxisabgeberinnen und -abgebern oder künftigen Kolleginnen und Kollegen knüpfen.

    Über die Praxisbörse der KVT kannst du dich frühzeitig über mögliche Praxissitze und Kooperationsmöglichkeiten informieren. Ob du eine Praxis übernehmen, dich langfristig auf eine Niederlassung vorbereiten oder einfach einen ersten Überblick gewinnen möchtest – hier kannst du gezielt suchen oder selbst ein Inserat aufgebe, um

    • Praxisnachfolger/in zu werden, 
    • Praxiskooperationspartner/in zu werden oder
    • Praxisangestellte/r zu werden.

  • Sicherstellungsassistenz
    In bestimmten Fällen können Ärztinnen und Ärzte für einen befristeten Zeitraum auch als Sicherstellungsassistenz eingestellt werden. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen für den Praxisinhaber. Außerdem ist die Fachidentität zwischen Praxisinhaber und Sicherstellungsassistenz erforderlich.

Wer in der ambulanten Versorgung arbeiten möchte, hat grundsätzlich zwei Wege: eine Zulassung als Vertragsärztin oder Vertragsarzt oder eine Anstellung in einer bereits zugelassenen Praxis oder einem MVZ.

Die Zulassung ist der rechtliche Schritt, um eigenverantwortlich an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Sie berechtigt dazu, Patientinnen und Patienten ambulant zu behandeln und mit der KVT abzurechnen. Mit Eröffnung der eigenen Praxis beginnt dann die Niederlassung, also die freiberufliche Tätigkeit in eigener Verantwortung, allein oder im Team.

Wer sich (noch) nicht selbstständig machen möchte, kann auch angestellt in einer Praxis oder einem MVZ arbeiten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Ermächtigung, wenn Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Regelversorgung, etwa im Krankenhaus, ambulant tätig werden wollen.

Hier erfährst du, welche Schritte dafür notwendig sind.

Schritt 1: Eintragung ins Arztregister

Die Eintragung ins Arztregister ist die Grundvoraussetzung für deine spätere Zulassung im vertragsärztlichen Bereich.

Wo beantragst du die Eintragung?

Planungsbereich gesperrt?

  • Du kannst dich gleichzeitig in die Warteliste für eine Zulassung in einem gesperrten Planungsbereich eintragen lassen. Hiermit sicherst du dir Vorteile im Auswahlverfahren und wirst automatisch informiert, wenn ein Vertragsarztsitz in deiner Wunschregion zu übernehmen ist.

    Zu den Wartelistenformularen
    aktuelle Zulassungsmöglichkeiten

Ansprechpersonen Arztregister (KVT):

Jasmin Lück
Telefon: 03643 559-756
E-Mail: arztregister@kvt.de

Anastasia Ludwig
Telefon: 03643 559-758
E-Mail: arztregister@kvt.de

Theresa Günzel
Telefon: 03643 559-757
E-Mail: arztregister@kvt.de

 

Schritt 2: Antrag auf Zulassung

Nach der Eintragung ins Arztregister folgt die Beantragung der Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragsärztin oder zur Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ.

Wo stellst du den Antrag?

  • Den Antrag auf Zulassung stellst du beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Thüringen, der einmal im Monat tagt.
    Anträge
  • Den Antrag auf Anstellung stellt für dich dein zukünftiger Arbeitgeber (Praxis oder MVZ) aus.

Welche Angaben gehören in den Antrag?

  • Dein gewünschter Vertragsarztsitz
    (Ort der Tätigkeit)
  • Deine Facharztbezeichnung ggf. mit Schwerpunkt
  • Gewünschter Versorgungsumfang
    (volle oder reduzierte Zulassung)
  • Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis

Wichtige Fristen und Termine:

  • Antragstellung: nach Eintragung ins Arztregister, spätestens 6 Wochen vor der
    Sitzung des Zuluassungsausschusses
  • Aufnahme der Tätigkeit: innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden

Gebühren:

  • Antrag: 100 €
  • Rechtskräftiger Zulassungsbescheid: 400 €

Ansprechpersonen Zulassung (KVT):

Annett Morgenroth
Telefon: 03643 559-741
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Manuela Zierdt
Telefon: 03643 559-790
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Jana Schmidt
Telefon: 03643 559-788
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Anja Wagner
Telefon: 03643 559-727
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de


Genehmigungspflichtige Leistungen

Wichtig: Einige Leistungen in der Praxis sind genehmigungspflichtig – ohne vorherige Genehmigung darfst du sie nicht abrechnen.

Das betrifft Untersuchungen und Behandlungen, für die bestimmte Voraussetzungen oder Zusatzqualifikationen nötig sind (z. B. Arthroskopie).

Ob eine Leistung genehmigungspflichtig ist und wie du den Antrag stellst, findest du auf der Website der KVT unter Themen A–Z beim entsprechenden Stichwort.

Alle Infos zu genehmigungspflichtigen Leistungen 

Anke Schmidt
Telefon: 03643 559-745
E-Mail: qs@kvt.de


Schritt 3: Zulassungsmodelle & Sonderregelungen

Allein oder im Team:

  • Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft – es gilt für sich, das passende Modell zu finden.

Voll- oder Teilzulassung:

  • Du kannst einen vollen oder hälftigen Versorgungsauftrag beantragen.

Sonderbedarfszulassung:

  • Möglich in Gebieten mit besonderem Bedarf – darüber entscheidet der Zulassungsausschuss.

Jobsharing-Zulassung:

  • Ermöglicht dir, in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit einem bestehenden Arzt oder einer bestehenden Ärztin tätig zu werden.

Alle Infos zu Tätigkeitsformen

Wichtige Fristen:

  • Nach Öffnung eines Planungsbereichs: Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten
  • Bei partieller Öffnung: Auswahlverfahren durch den Zulassungsausschuss nach § 26 der Bedarfsplanungs-Richtlinien

Weitere Hinweise:

Beratung & Praxisplanung (KVT):

Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Deine Ansprechpartner in der Facharztweiterbildung

Allgemeine Beratung

Tina Lindner
Telefon: 03643 559-189
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de

Robin Seel
Telefon: 03643 559-195
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de

Seminar- und Mentoringprogramm

Marita Günther
Telefon: 03643 559-190
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de

Förderung

Aileen Seeber
Antragstellung Beschäftigung Arzt in Weiterbildung, Antragstellung Gehaltsförderung
Telefon: 03643 559-737
E-Mail: sicherstellung@kvt.de

Monja Schenke
Thüringen Stipendium
Telefon: 03643 559-290
E-Mail: info@savth.de