Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Deine Facharztweiterbildung – der nächste Schritt in deine Zukunft

Du hast das Medizinstudium abgeschlossen und stehst nun mitten in deiner Facharztweiterbildung?
Herzlichen Glückwunsch! Jetzt beginnt die spannende Phase, in der du deine berufliche Richtung festlegst und wertvolle Praxiserfahrung sammelst.
Beratungsangebot
Auf deinem Weg zur Fachärztin oder zum Facharzt in der ambulanten Versorgung begleiten wir dich mit Rat und Tat. Wir haben die wichtigsten Schlagwörter für dich zusammengestellt – von A wie „Anmeldung zur Facharztprüfung“ bis Z wie „Zulassung“. Hier findest du hilfreiche Links und Informationen zu Fortbildungen, Fördermöglichkeiten und allem, was du für eine erfolgreiche Facharztweiterbildung wissen musst. Dein Weg in die Niederlassung beginnt hier!

Wir haben für alle Fragen ein offenes Ohr!
Das A-Z für Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung
Anrechnung und Anerkennung
Anrechnung Weiterbildungszeiten und Anerkennung Teilzeit-Weiterbildung
Antragsformulare Inland
- Antrag für Anerkennung einer Facharztbezeichnung, Teilgebietsbezeichnung und Zusatzbezeichnung
- Antrag auf Anerkennung der neueingeführten Bezeichnung
- Antrag für Anerkennung von Weiterbildungszeiten, einschließlich Zeiten mit Berufserlaubnis (Zwischenprüfung/ Prüfung für die KV)
Antragsformulare Ausland
- Antrag für Anerkennung einer in einem Drittstaat erworbenen Facharztbezeichnung
- Antrag für Anerkennung von Tätigkeiten im Ausland als Weiterbildungszeiten
- Antrag für Anerkennung einer im Ausland erworbenen Teilgebietsbezeichnung oder Zusatz-Weiterbildung
- Antrag für Anerkennung einer innerhalb der Europäischen Union erworbenen Facharztbezeichnung
Weitere Infos und Formulare auf den Seiten der Landesärztekammer Thüringen.
Blockweiterbildung Allgemeinmedizin
Die Blockweiterbildung Allgemeinmedizin ermöglicht eine gut organisierte und strukturierte Facharztweiterbildung an einem festen Standort. Du durchläufst eine Weiterbildung, die deinen individuellen Interessen entspricht, und kannst sowohl den stationären als auch den ambulanten Teil deiner Ausbildung in einer koordinierten Rotation absolvieren.
Wie funktioniert die Blockweiterbildung?
- Der stationäre Teil deiner Weiterbildung findet an einem der teilnehmenden Krankenhäuser statt.
- Der ambulante Teil erfolgt in einer hausärztlichen Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in direkter Nähe zum Krankenhaus.
- Fester Rotationsplan in Abstimmung mit der Landesärztekammer Thüringen (LÄKT) und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT).
- Begleitung und Unterstützung durch das Institut für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Jena.
- Planungssicherheit über die gesamte Weiterbildungszeit hinweg – von Anfang an klare Perspektiven.
Warum Blockweiterbildung?
- Keine wechselnden Arbeitsorte – du absolvierst die komplette Weiterbildung an einem Standort.
- Sichere Struktur – langfristige Planung mit fester Einbindung in Klinik & Praxis.
- Unterstützung durch KVT, LÄKT und Kliniken – fachliche Begleitung, Fördermöglichkeiten & Stipendien.
Teilnehmende Krankenhäuser
Die Blockweiterbildung wird in Kooperation mit einer Vielzahl von Krankenhäusern in Thüringen angeboten, darunter:
- Helios Kliniken (Erfurt, Gotha, Meiningen)
- Universitätsklinikum Jena
- Thüringen-Kliniken (Saalfeld, Pößneck, Rudolstadt)
- SRH Wald-Klinikum Gera & Zentralklinikum Suhl
- KMG Kliniken (Sömmerda, Sondershausen)
- Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar
→ Weitere Kliniken und Ansprechpartner
Interesse? Wir beraten dich gern!
Landesärztekammer Thüringen
Andrea Zietz
Telefon: 03641 614-121
E-Mail: zietz.weiterbildung@laek-thueringen.de |
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Tina Lindner
Telefon: 03643 559-189
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de
Facharztprüfung
Du stehst kurz vor dem Ziel: Die Facharztprüfung markiert den Abschluss deiner Weiterbildung und den Start in deine eigenständige Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt. Sie prüft nicht nur dein Wissen, sondern auch deine Erfahrungen und deine Fähigkeit, medizinische Entscheidungen sicher zu treffen.
Damit du gut vorbereitet und selbstbewusst in die Prüfung gehst, lohnt sich ein frühzeitiger Überblick über Fristen, Unterlagen und Anforderungen. Auch gezielte Vorbereitungskurse und der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, die ihre Prüfung bereits hinter sich haben, können dir Sicherheit geben.
Was du wissen musst, welche Unterlagen du einreichen solltest und welche Ansprechpartner dir zur Seite stehen – das erfährst du hier.
Ansprechpartnerin
- Frau Kristina Köber-Kalusa,
Tel. 03641/614117
E-Mail: weiterbildung@laek-thueringen.de
Wann kann die Antragstellung auf Zulassung zur Facharztprüfung vorgenommen werden?
- Bis zu drei Monate vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit
- Die Unterlagen können per Email oder Post übermittelt werden.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Antragsformular und erforderliche Unterlagen (Antrag)
- Zeugnisse aller absolvierten Weiterbildungsabschnitte einschließlich Abschlusszeugnis. Gern kann auch das hierfür entworfene Muster der Landesärztekammer Thüringen verwendet werden (Musterzeugnis).
- Freigabe des eLogbuchs / Vorlage des Logbuchs
- Nachweis über die Teilnahme an der 80-Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung
- Für Quereinsteiger zusätzlich die Teilnahmebescheinigung am Intensivkurs Allgemeinmedizin.
Es erfolgt eine chronologische Bearbeitung der eingegangenen Anträge.
Achtung! Bitte keine Approbation, Promotion oder andere Ärztliche Urkunden einreichen. Diese liegen der LÄK Thüringen bereits vor.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
- Informationen zur Antragsbearbeitung und zum weiteren Ablauf findest du hier.
- Sollten Nachweise fehlen, setzt sich die LÄKT schriftlich mit dir in Verbindung.
Wann und wie erfolgt die Terminierung der Facharztprüfung?
- Die Prüfungen werden nach Bedarf organisiert, es gibt keine festen Prüfungstermine.
- Der Prüfungstermin wird mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
- Die LÄKT bemüht sich, Rücksicht auf langfristig geplanten Urlaub, die Termine des Zulassungsausschusses, Entbindungstermin o. ä. zu nehmen. Bitte teile daher bei Antragstellung mit, wann du einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen kannst.
Wie läuft eine Facharztprüfung ab?
- Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Es gibt keine vorgegebenen Themenkomplexe. Erfahrungsgemäß werden praxisorientierte Fragen gestellt.
- Die Dauer der mündlichen Prüfung muss mindestens 30 Minuten betragen. Die Länge der Prüfung wird durch die Prüfungskommission bestimmt.
- Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus mindestens zwei niedergelassenen Fachärzten für Allgemeinmedizin.
- Die Anerkennungsurkunde wird sofort nach bestandener Prüfung ausgehändigt.
Fördermöglichkeiten
Die ärztliche Weiterbildung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Facharztqualifikation – begleitet von hohen Anforderungen im Praxisalltag. In Thüringen stehen dir verschiedene Förderprogramme zur Seite: Sie unterstützen dich finanziell während deiner ambulanten Weiterbildung, helfen bei der Orientierung im ländlichen Raum oder erleichtern dir den Einstieg in die regionale Versorgung. Hier findest du die wichtigsten Angebote im Überblick.
Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
Förderung von 8,50 Euro pro Monat als Zuschuss zu den eHBA-Kosten
Gilt für alle Monate, in denen du einen geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitt absolvierst
Gehaltsförderung
Förderung in Höhe von 5.800 Euro monatlich pro Vollzeitstelle für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Facharztweiterbildung
Zwei Anträge sind erforderlich, beide werden vom weiterbildenden Vertragsarzt gestellt:
Thüringen-Stipendium
Förderung in Höhe von 250 Euro monatlich pro vollzeitbeschäftigte Weiterbildungsstelle (Teilzeit anteilig)
Förderzeitraum: Bis zu 60 bzw. 72 Monate (je nach Weiterbildungsordnung)
Förderempfänger müssen mindestens 4 Jahre mit mindestens 20 Wochenstunden in der ambulanten Versorgung in Thüringen tätig sein
Keine Steuerpflicht für das Stipendium, da Förderung in Form einer Einmalzahlung erfolgt
Förderfähig sind Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung mit dem Ziel eines Facharztabschlusses in Deutschland
Fachrichtungen:
ambulant und/oder stationär: Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Innere Medizin, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Urologie
nur ambulant: Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Zur Förderung
Seminar- und Mentoringprogramm Allgemeinmedizin
Lernen & Netzwerken in Thüringen – „Gemeinsam statt einsam“!
- Seminartage – praxisnahe Themen mit erfahrenen Dozierenden
- Mentoringgruppen – Austausch mit einer hausärztlichen Mentorin oder einem Mentor & Gleichgesinnten
- Online-Fallkonferenzen – echte Fälle aus der hausärztlichen Praxis diskutieren
- Kostenfreie Kinderbetreuung oder Nutzung der Räumlichkeiten mit eigener Betreuungsperson
Mehr Infos
Suchen und Finden
Blockweiterbildung
Facharztweiterbildung
Jobs
Praxissuche
- Praxisassistenz
Um die Zeit nach dem Abschluss der Facharztweiterbildung bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses zu überbrücken, können angehende Fachärztinnen und -ärzte als Praxisassistenz beschäftigt werden. Dies ist für bis zu 12 Monate möglich. - Praxisbörse
Wir empfehlen, bereits mehrere Jahre im Voraus zu planen. So kannst du rechtzeitig Kontakte zu potenziellen Praxisabgeberinnen und -abgebern oder künftigen Kolleginnen und Kollegen knüpfen.Über die Praxisbörse der KVT kannst du dich frühzeitig über mögliche Praxissitze und Kooperationsmöglichkeiten informieren. Ob du eine Praxis übernehmen, dich langfristig auf eine Niederlassung vorbereiten oder einfach einen ersten Überblick gewinnen möchtest – hier kannst du gezielt suchen oder selbst ein Inserat aufgebe, um
- Praxisnachfolger/in zu werden,
- Praxiskooperationspartner/in zu werden oder
- Praxisangestellte/r zu werden.
- Sicherstellungsassistenz
In bestimmten Fällen können Ärztinnen und Ärzte für einen befristeten Zeitraum auch als Sicherstellungsassistenz eingestellt werden. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen für den Praxisinhaber. Außerdem ist die Fachidentität zwischen Praxisinhaber und Sicherstellungsassistenz erforderlich.
Tätigkeitsformen
Zulassung

Wer in der ambulanten Versorgung arbeiten möchte, hat grundsätzlich zwei Wege: eine Zulassung als Vertragsärztin oder Vertragsarzt oder eine Anstellung in einer bereits zugelassenen Praxis oder einem MVZ.
Die Zulassung ist der rechtliche Schritt, um eigenverantwortlich an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Sie berechtigt dazu, Patientinnen und Patienten ambulant zu behandeln und mit der KVT abzurechnen. Mit Eröffnung der eigenen Praxis beginnt dann die Niederlassung, also die freiberufliche Tätigkeit in eigener Verantwortung, allein oder im Team.
Wer sich (noch) nicht selbstständig machen möchte, kann auch angestellt in einer Praxis oder einem MVZ arbeiten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Ermächtigung, wenn Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Regelversorgung, etwa im Krankenhaus, ambulant tätig werden wollen.
Hier erfährst du, welche Schritte dafür notwendig sind.
Schritt 1: Eintragung ins Arztregister
Die Eintragung ins Arztregister ist die Grundvoraussetzung für deine spätere Zulassung im vertragsärztlichen Bereich.
Wo beantragst du die Eintragung?
- Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) – wenn dein Wohnsitz in Thüringen liegt.
- Antrag auf Eintragung ins Arztregister
Planungsbereich gesperrt?
- Du kannst dich gleichzeitig in die Warteliste für eine Zulassung in einem gesperrten Planungsbereich eintragen lassen. Hiermit sicherst du dir Vorteile im Auswahlverfahren und wirst automatisch informiert, wenn ein Vertragsarztsitz in deiner Wunschregion zu übernehmen ist.
→ Zu den Wartelistenformularen
→ aktuelle Zulassungsmöglichkeiten
Ansprechpersonen Arztregister (KVT):
Jasmin Lück
Telefon: 03643 559-756
E-Mail: arztregister@kvt.de
Anastasia Ludwig
Telefon: 03643 559-758
E-Mail: arztregister@kvt.de
Theresa Günzel
Telefon: 03643 559-757
E-Mail: arztregister@kvt.de
Schritt 2: Antrag auf Zulassung
Nach der Eintragung ins Arztregister folgt die Beantragung der Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragsärztin oder zur Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ.
Wo stellst du den Antrag?
- Den Antrag auf Zulassung stellst du beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Thüringen, der einmal im Monat tagt.
→ Anträge - Den Antrag auf Anstellung stellt für dich dein zukünftiger Arbeitgeber (Praxis oder MVZ) aus.
Welche Angaben gehören in den Antrag?
- Dein gewünschter Vertragsarztsitz
(Ort der Tätigkeit) - Deine Facharztbezeichnung ggf. mit Schwerpunkt
- Gewünschter Versorgungsumfang
(volle oder reduzierte Zulassung) - Lebenslauf
- polizeiliches Führungszeugnis
Wichtige Fristen und Termine:
- Antragstellung: nach Eintragung ins Arztregister, spätestens 6 Wochen vor der
Sitzung des Zuluassungsausschusses - Aufnahme der Tätigkeit: innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids
- Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden
Gebühren:
- Antrag: 100 €
- Rechtskräftiger Zulassungsbescheid: 400 €
Ansprechpersonen Zulassung (KVT):
Annett Morgenroth
Telefon: 03643 559-741
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Manuela Zierdt
Telefon: 03643 559-790
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Jana Schmidt
Telefon: 03643 559-788
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Anja Wagner
Telefon: 03643 559-727
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Genehmigungspflichtige Leistungen
Wichtig: Einige Leistungen in der Praxis sind genehmigungspflichtig – ohne vorherige Genehmigung darfst du sie nicht abrechnen.
Das betrifft Untersuchungen und Behandlungen, für die bestimmte Voraussetzungen oder Zusatzqualifikationen nötig sind (z. B. Arthroskopie).
Ob eine Leistung genehmigungspflichtig ist und wie du den Antrag stellst, findest du auf der Website der KVT unter „Themen A–Z“ beim entsprechenden Stichwort.
→ Alle Infos zu genehmigungspflichtigen Leistungen
Anke Schmidt
Telefon: 03643 559-745
E-Mail: qs@kvt.de
Schritt 3: Zulassungsmodelle & Sonderregelungen
Allein oder im Team:
- Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft – es gilt für sich, das passende Modell zu finden.
Voll- oder Teilzulassung:
- Du kannst einen vollen oder hälftigen Versorgungsauftrag beantragen.
Sonderbedarfszulassung:
- Möglich in Gebieten mit besonderem Bedarf – darüber entscheidet der Zulassungsausschuss.
Jobsharing-Zulassung:
- Ermöglicht dir, in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit einem bestehenden Arzt oder einer bestehenden Ärztin tätig zu werden.
→ Alle Infos zu Tätigkeitsformen
Wichtige Fristen:
- Nach Öffnung eines Planungsbereichs: Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten
- Bei partieller Öffnung: Auswahlverfahren durch den Zulassungsausschuss nach § 26 der Bedarfsplanungs-Richtlinien
Weitere Hinweise:
- Genehmigungspflichtige Leistungen müssen separat bei der KVT beantragt werden (siehe Schritt 2).
- Beachte die Bereitschaftsdienstordnung und die Sprechstundenrichtlinien.
Beratung & Praxisplanung (KVT):
Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Deine Ansprechpartner in der Facharztweiterbildung
Allgemeine Beratung
Tina Lindner
Telefon: 03643 559-189
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de
Robin Seel
Telefon: 03643 559-195
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de
Seminar- und Mentoringprogramm
Marita Günther
Telefon: 03643 559-190
E-Mail: kompetenzzentrum@kvt.de
Förderung
Aileen Seeber
Antragstellung Beschäftigung Arzt in Weiterbildung, Antragstellung Gehaltsförderung
Telefon: 03643 559-737
E-Mail: sicherstellung@kvt.de
Monja Schenke
Thüringen Stipendium
Telefon: 03643 559-290
E-Mail: info@savth.de