Aus- und Weiterbildungsstationen
Wer Ärztin oder Arzt werden will, durchläuft mehrere Stationen – vom Medizinstudium über die Approbation bis hin zur Facharztweiterbildung. Wir zeigen dir, wie du in Thüringen Schritt für Schritt in die ambulante Versorgung einsteigen kannst: Welche Voraussetzungen du brauchst, wann du wo Anträge stellst und welche Wege dir offenstehen – kompakt und praxisorientiert.

Phasen der ärztlichen Ausbildung
Krankenhauspflege
3 Monate
Ausbildung in Erster Hilfe
Vorklinischer Teil
2 Jahre, 1. bis 4. Semester
Famulatur
viermal je 1 Monat
Blockpraktikum
fünfmal 1 bis 6 Wochen

Klinischer Teil
3 Jahre, 5. bis 10. Semester

Praktisches Jahr (PJ)
1 Jahr, 11. bis 12. Semester


Facharztweiterbildung
Facharzt-weiterbildung
4 bis 6 Jahre, 48 bis 72 Monate
Schrit 1 - Medizinstudium
Medizinstudium: Dein Startpunkt
Das Medizinstudium dauert insgesamt sechs Jahre und drei Monate. Es gliedert sich in drei Abschnitte und endet mit dem dritten Staatsexamen. Neben Vorlesungen, Seminaren und Prüfungen sammelst du während der vorlesungsfreien Zeiten praktische Erfahrung – in Form von Famulaturen, Blockpraktika und im Praktischen Jahr (PJ). Danach kannst du die Approbation beantragen und bist offiziell Ärztin oder Arzt.
In Thüringen stehen dir zwei Studienorte zur Verfügung:

Wichtige Anlaufstellen für deine praktische Ausbildung
- Famulaturbörse für hausärztliche Praxen: www.degam-famulaturboerse.de
- Anmeldung zum Blockpraktikum: Einschreibesystem deiner Universität
- PJ-Anmeldung (bundesweit): www.pj-portal.de
→ Finanzielle Unterstützung während des Studiums
→ Weitere Infos speziell für Medizinstudierende
Schritt 2 - Approbation
Approbation: Jetzt wird’s offiziell
Nach dem dritten Staatsexamen beantragst du deine Approbation – sie ist Voraussetzung, um als Ärztin oder Arzt tätig zu werden und deine Facharztweiterbildung zu beginnen.
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Thüringen:
Landesverwaltungsamt Thüringen
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Telefon: 0361 57-100
E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de
Schritt 3 - Facharztweiterbildung
Facharztweiterbildung: Spezialisieren mit System
Deine Facharztweiterbildung richtet sich nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung. Sie dauert – je nach Fachrichtung – zwischen vier und sechs Jahren und wird von einer weiterbildungsbefugten Ärztin oder einem Arzt in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte begleitet. Sie dient der Spezialisierung in einem bestimmten Fachgebiet. Mit der Facharztanerkennung bist du zum Ausüben der ärztlichen Tätigkeit unter Führung der jeweiligen Facharztbezeichnung berechtigt. Die Organisation läuft über die Landesärztekammer Thüringen (LÄKT).
→ Direkt zur Weiterbildungsbefugten-Suche
Spezialfall Allgemeinmedizin
Die Blockweiterbildung Allgemeinmedizin ermöglicht dir strukturierte Rotationen an einem Ort – eine gute Lösung für alle, die Planungssicherheit und Kontinuität schätzen.
→ Alle Infos zur Blockweiterbildung
→ Alle Infos zur Facharztweiterbildung
Schritt 4 - Arztregister
Arztregister: Der Einstieg in die Versorgung
Wenn du in der ambulanten Versorgung tätig werden möchtest – sei es in eigener Praxis oder als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt in einer Praxis oder einem MVZ – benötigst du eine Zulassung (zur Niederlassung oder Anstellung). Vor der Zulassung musst du dich ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen eintragen lassen.
Wo beantragst du die Eintragung?
- Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) – wenn dein Wohnsitz in Thüringen liegt.
- Antrag auf Eintragung ins Arztregister
Wichtiger Hinweis:
- Du kannst dich gleichzeitig in die Warteliste für eine Zulassung eintragen lassen – das ist besonders wichtig, wenn du eine eigene Praxis in einem planungsrelevanten Gebiet anstrebst.
Ansprechpersonen bei der KVT
Jasmin Lück
Telefon: 03643 559-756
E-Mail: arztregister@kvt.de
Anastasia Ludwig
Telefon: 03643 559-758
E-Mail: arztregister@kvt.de
Theresa Günzel
Telefon: 03643 559-757
E-Mail: arztregister@kvt.de
Schritt 5 - Warteliste (optional)
Warteliste: Planen mit Weitblick
Eine eigene Praxis in einem gesperrten Planungsbereich? Kein Problem – mit einem Eintrag in die Warteliste sicherst du dir Vorteile im Auswahlverfahren und wirst automatisch informiert, wenn ein Vertragsarztsitz in deiner Wunschregion frei wird.
→ Antrag Haus- und Kinderärzte
→ Antrag Fachärzte
→ Antrag Psychotherapeuten
Ansprechpersonen bei der KVT
Jasmin Lück
Telefon: 03643 559-756
E-Mail: arztregister@kvt.de
Anastasia Ludwig
Telefon: 03643 559-758
E-Mail: arztregister@kvt.de
Theresa Günzel
Telefon: 03643 559-757
E-Mail: arztregister@kvt.de
Schritt 6 - Tätigkeitsform wählen
Tätigkeitsform wählen: Angestellt oder selbstständig?
Möchtest du eine Praxis übernehmen, neu gründen oder lieber angestellt arbeiten? In Thüringen ist alles möglich – auch Modelle dazwischen. Die KVT unterstützt dich bei deiner Entscheidung.
→ Alle Infos zu Tätigkeitsformen
Die Praxisberatung der KVT unterstützt dich bei der Entscheidung:
Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Schritt 7 - Standort wählen
Standortwahl: Wo möchtest du arbeiten?
Bei der Wahl deines späteren Tätigkeitsortes spielt die sogenannte Bedarfsplanung eine wichtige Rolle.
Thüringen ist in sogenannte Planungsbereiche unterteilt – zum Beispiel Mittelbereiche oder Landkreise. Für jede wird dort geprüft, wie gut die Versorgung aktuell ist.
Ist ein Bereich „geöffnet“, kannst du dich dort grundsätzlich neu niederlassen.
Ist ein Bereich „gesperrt“, ist das nur über eine Praxisübernahme oder im Rahmen eines Jobsharings möglich.
Ob dein Wunschsitz realisierbar ist, hängt also davon ab, wie viele Ärztinnen und Ärzte deiner Fachrichtung dort bereits tätig sind.
→ Aktuelle Zulassungsmöglichkeiten
→ Praxisbörse der KVT
Hierzu berät das Team der Praxisberatung der KVT:
Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Schritt 8 - Zulassung beantragen
Zulassung vs. Niederlassung
Wenn du gesetzlich Versicherte behandeln und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen willst, brauchst du eine Zulassung. Sie ist der offizielle Startpunkt für deine Tätigkeit im ambulanten Bereich – egal, ob du später selbstständig oder angestellt arbeitest.
Die untenstehende Grafik zeigt, welche Wege dir nach der Zulassung offenstehen: von der Niederlassung in eigener Praxis über eine Anstellung (z. B. in einem MVZ) bis hin zur Ermächtigung für bestimmte Konstellationen.
Wichtig: Die Zulassung ist nicht gleichbedeutend mit der Niederlassung.
Letztere beschreibt die konkrete Form der selbstständigen Berufsausübung – allein oder gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen.

Zulassung beantragen
Nach der Eintragung ins Arztregister folgt die Beantragung der Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragsärztin oder zur Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ.
Wo stellst du den Antrag?
- Beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Thüringen, der einmal im Monat tagt.
- Antrag Zulassung Ärztinnen und Ärzte
- Antrag Zulassung Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Welche Angaben gehören in den Antrag?
- Dein gewünschter Vertragsarztsitz (Ort der Tätigkeit)
- Deine Facharztbezeichnung
- Gewünschter Versorgungsumfang (volle oder reduzierte Zulassung)
Frist:
- Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Sitzung des Zulassungsausschusses eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Gebühren:
- Antrag: 100 €
- Rechtskräftiger Zulassungsbescheid: 400 €
Ansprechpartner Zulassung (KVT):
Annett Morgenroth
Telefon: 03643 559-741
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Manuela Zierdt
Telefon: 03643 559-790
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Jana Schmidt
Telefon: 03643 559-788
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Anja Wagner
Telefon: 03643 559-727
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de
Genehmigungspflichtige Leistungen
Wichtig: Manche Leistungen in der Praxis sind genehmigungspflichtig – ohne vorherige Genehmigung darfst du sie nicht abrechnen.
Das betrifft Untersuchungen und Behandlungen, für die bestimmte Voraussetzungen oder Zusatzqualifikationen nötig sind (z. B. Arthroskopie).
Ob eine Leistung genehmigungspflichtig ist und wie du den Antrag stellst, findest du auf der Website der KVT unter „Themen A–Z“ beim entsprechenden Stichwort
→ Alle Infos zu genehmigungspflichtigen Leistungen
Anke Schmidt
Telefon: 03643 559-745
E-Mail: qs@kvt.de
Schritt 9 - Niederlassung und Anstellung
Niederlassung: Der Schritt in die Selbstständigkeit
Gründen oder übernehmen? Teilzeit oder Vollzeit?
Die Niederlassung kann durch Praxisneugründung oder durch Übernahme einer bestehenden Praxis erfolgen. Sie ist auch mit einer Teilzulassung möglich. Die Entscheidung, welches Praxismodell entstehen soll, ist anschließend relevant.
Die Anstellung ist bei einem niedergelassenen Arzt/ einer niedergelassenen Ärztin möglich, in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder über eine Stiftungs-Praxis (Eigeneinrichtung gem. § 105 SGB V).
→ Alle Infos zu Tätigkeitsformen
→ Förderprogramme für deinen Start
→ Alles zur Existenzgründung
Beratung & Praxisplanung (KVT):
Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de
Niederlassung vs. Zulassung
Die Niederlassung ist nicht gleichbedeutend mit der Zulassung.
Erstere beschreibt die konkrete Form der selbstständigen Berufsausübung – allein oder gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen.
Die Zulassung ist der offizielle Startpunkt für deine Tätigkeit im ambulanten Bereich, wenn du gesetzlich Versicherte behandeln und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen willst – egal, ob du später selbstständig oder angestellt arbeitest.
Die untenstehende Grafik zeigt, welche Wege dir nach der Zulassung offenstehen: von der Niederlassung in eigener Praxis über eine Anstellung (z. B. in einem MVZ) bis hin zur Ermächtigung für bestimmte Konstellationen.
