Fachärztinnen und Fachärzte

Ambulant arbeiten, Zukunft gestalten – in Praxis, Team oder Übergabe.

Plan ambulant Fachärztin Gynäkologie in der ambulanten Versorgung
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Ob du bereits niedergelassen bist oder den Schritt in die ambulante Versorgung planst – wir unterstützen dich in jeder Phase deiner beruflichen Laufbahn. Von der Niederlassung über die Praxisführung bis hin zur Praxisabgabe begleiten wir dich mit fundierter Beratung und umfassenden Informationen.

Beratungsangebot

Du möchtest wissen, welche Zulassungsmöglichkeiten es gibt? Oder du planst Investitionen und möchtest betriebswirtschaftliche Unterstützung? Unsere Beratung deckt alle wichtigen Themen ab – von A wie „Arztregister“ bis Z wie „Zulassung“. Wir helfen dir, die richtigen Entscheidungen für deine Praxis und deine Zukunft zu treffen, damit du dich voll auf deine Patientinnen und Patienten konzentrieren kannst.

Plan ambulant Mabel Kirchner Praxisberatung

Wir haben für alle Fragen ein offenes Ohr!

Das A-Z für Fachärztinnen und Fachärzte

Aller Anfang ist schwer? Nicht mit uns! Nach deiner Niederlassung bekommst du vom Außendienst eine umfassende Starthilfe für die Praxisführung. Egal ob Technik, Abrechnung, Verordnung oder Hygiene – wir lassen dich nicht im Regen stehen.
Und wenn es irgendwann Zeit für den nächsten Schritt ist, stehen wir auch dann an deiner Seite: Wir vermitteln bei Fragen zu Praxisabgabe, Nachfolge, rechtlichen Themen und Bürokratie an die richtigen Ansprechpartner.

Deine Ansprechpartnerin:

Djamila Wagner
Telefon: 03643 559-294
E-Mail: djamila.wagner@kvt.de 

Dein Weg in die Niederlassung

Der Traum von der eigenen Praxis – deine Patientinnen und Patienten eigenverantwortlich behandeln, dein eigener Chef sein. Doch bevor es losgeht, brauchst du nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch das richtige Wissen rund um Verwaltung, Zulassung und Organisation.

Voraussetzungen und Zulassungsmöglichkeiten

Bevor du als Vertragsärztin oder Vertragsarzt arbeiten kannst, musst du im Arztregister der KV Thüringen eingetragen sein. Gleichzeitig kannst du dich bereits auf die Warteliste setzen lassen.

Dann stellt sich die Frage: Wo möchtest du dich niederlassen? Und wo ist das überhaupt möglich? Es gibt zwei Wege:

  • Freie Niederlassung in nicht gesperrten Planungsbereichen

  • Praxisübernahme, wenn ein ausgeschriebener Vertragsarztsitz übernommen wird

Das Team der Praxisberatung der KV Thüringen helfen dir dabei, einen individuellen Niederlassungsfahrplan zu entwickeln, der zu deinen Plänen passt.

Beratungsangebote für Praxisgründer

Du musst nicht alles alleine herausfinden – unser Team unterstützt dich mit maßgeschneiderten Beratungen zu allen wichtigen Themen rund um deine Praxisgründung:

  • Datenschutz & Schweigepflicht – Rechtliche Grundlagen und praktische Tipps

  • Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln – Was ist möglich, was zu beachten?

  • Honorarregelungen der KV Thüringen – Punktzahlvolumen, Kapazitätsgrenzen, Vergütung

  • Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) – Passend zu deinem Fachgebiet

  • EDV in der Arztpraxis – Technische Unterstützung für den Praxisalltag

  • Qualitätssicherung & Hygiene – Fortbildungsverpflichtungen, Qualitätsmanagement, genehmigungspflichtige Leistungen

Für eine persönliche Beratung oder Fragen melde dich telefonisch bei den Ansprechpersonen unten auf dieser Seite oder via Mail an: praxisberatung@kvt.de

Existenzgründertage – Fit für die eigene Praxis

Die Existenzgründertage machen dich fit für den Start in die Selbstständigkeit. Hier bekommst du wertvolles Know-how, um typische Fehler zu vermeiden und dein volles Potenzial auszuschöpfen. Denn neben Medizin gehört auch Betriebswirtschaft zur Praxisführung.

In drei Modulen lernst du alles von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassung. Unser erfahrenes Beraterteam beantwortet alle deine Fragen – praxisnah und auf den Punkt.

Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung

Ausführliche Informationen findest du auf dieser Seite unter dem Punkt „Antragstellung und Beschäftigung„.


Train the Trainer

Das Curriculum für alle, die Wissen weitergeben – im ambulanten oder stationären Alltag! Du begleitest Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Weg zur Facharztprüfung? Als Weiterbildungsermächtigter, Mentorin oder Prüfer bist du gefragt – fachlich, didaktisch und menschlich. Das Curriculum „Train the Trainer“ unterstützt dich in dieser Rolle und bietet dir Orientierung, Austausch und konkrete Werkzeuge für die Weiterbildungsarbeit.

In drei aufeinander abgestimmten Modulen (16 Stunden gesamt) geht es um:

  • Die Weiterbildungsordnung 2020 und ihre Anwendung in Thüringen
  • Rechte und Pflichten in der Weiterbildung
  • Quereinstiege, atypische Wege und Fördermöglichkeiten
  • Strukturiertes Arbeiten mit dem eLogbuch
  • Abrechnung, Notdienst und rechtliche Aspekte
  • Didaktik, Kommunikation und Feedbackkultur

Wer alle Module durchläuft, kann das Zertifikat „Weiterbildung+“ bei der Landesärztekammer Thüringen beantragen.

Aktuelle Termine findest du unter Veranstaltungen.

Deine Ansprechpartnerin:

Konstanze Hübner-Knoch
Telefon: 03641 614-143
E-Mail: huebner-knoch.akademie@laek-thueringen.de


Weiterbilder/in werden

Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Thüringen eine neue Weiterbildungsordnung (WBO 2020). Auf der Seite der Landesärztekammer Thüringen bekommst du einen Überblick darüber, was sich geändert hat, wie die neue Struktur aussieht und was das für dich als Weiterbilder/in und deine Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung bedeutet.

Du findest hier:

  • eine Einführung in die neue Weiterbildungsordnung und ihre Ziele,

  • Infos zur Weiterbildung nach der WBO 2020 – egal ob Neubeginn oder Wechsel,

  • alles Wichtige rund ums elektronische Logbuch (eLogbuch),

  • Hinweise für Weiterbildungsbefugte zur neuen Ermächtigung,

  • häufige Fragen und Antworten aus der Praxis,

  • sowie aktuelle Änderungen der WBO seit dem Inkrafttreten.

Wenn du also wissen willst, wie die Facharztweiterbildung in Thüringen geregelt ist, worauf du achten musst oder wie du dich als Weiterbilder/in ins eLogbuch einträgst – hier bist du richtig.

Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Der Landesausschuss beschließt jährlich ein Förderpaket für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte. Ziel ist es, einer drohenden Unterversorgung entgegenzuwirken und den lokalen Versorgungsbedarf zu decken.

  • Praxisneugründung oder Praxisübernahme: 60.000 € als Investitionskostenzuschuss: (3.000 € pro Quartal, max. 20 Quartale)

  • Förderung bestehender Praxen in ausgewiesenen Regionen über das Alter von 65 Jahren hinaus: 1.500 € pro Quartal

  • Zu den Fördergebieten und -maßnahmen

Förderung im ländlichen Raum durch den Freistaat Thüringen
  • Investitionen in Praxisneugründung oder Praxisübernahme

  • Schaffung von Barrierefreiheit

  • Einrichtung von Zweig- oder Filialpraxen

  • Gemeinden < 15.000 Einwohner: bis zu 50.000 €

  • Gemeinden < 25.000 Einwohner (konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte): bis zu 50.000 €

  • Zweig- oder Filialpraxis in Gemeinden < 10.000 Einwohner: bis zu 30.000 €

  • Barrierefreiheit: zusätzlich bis zu 5.000 €

  • Hinweis: Die Förderung muss vor der Niederlassung beantragt werden. Eine vorzeitige Maßnahme kann nur mit Genehmigung erfolgen.

  • Zur Förderung

Stiftungs-Praxen der Stiftung ambulante Versorgung Thüringen (savth)
  • In offenen Planunsgbereichen

  • Keine finanziellen Belastungen

  • Unterstützung bei der Praxiseinrichtung und -organisation

  • Sicherheit durch ein Anstellungsverhältnis

  • Spätere Praxisübernahme möglich

  • Flexible Arbeitsmodelle

  • Zu den Stiftungs-Praxen und Gesuchen

Förderung Fachärzte in Regionen mit potenziellem Versorgungsmangel
  • Für: Dermatologie, Rheumatologie, Nervenheilkunde, HNO-Heilkunde

  • Unquotierte Vergütung für 12 Quartale für neue Niederlassungen oder Anstellungen

  • Liste der geförderten Regionen

Kommunale Förderungen

→ „Regionen mit Perspektive“

Die Abgabe einer Praxis ist ein entscheidender Schritt, der frühzeitig geplant werden sollte. Neben der Suche nach einer geeigneten Nachfolge sind auch rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte zu beachten. Die Praxisberatung bietet Unterstützung in allen Phasen der Übergabe.

Wichtige Fragen zur Praxisabgabe
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Abgabe? Welche Risiken gibt es?

  • Wie lässt sich eine geeignete Nachfolge finden? Mehr erfahren

  • Wie wird der Wert der Praxis ermittelt? Mehr erfahren

  • Welche rechtlichen und steuerlichen Vorgaben sind zu beachten?

Wichtige Schritte bei der Praxisabgabe
  • Prüfung von Zulassungsbeschränkungen für die jeweilige Fachrichtung im Planungsbereich

  • Erstellung einer Zeitschiene mit der Praxisberatung

  • Beachtung der Fristen des Zulassungsausschusses: Termine und Fristen

  • Antrag auf Verzicht der vertragsärztlichen Zulassung (in zulassungsbeschränkten Gebieten gleichzeitig Antrag auf Nachbesetzung und Ausschreibung des Vertragsarztsitzes): Mehr erfahren

  • Gespräche mit möglichen Nachfolgerinnen und Nachfolgern sowie Abschluss von Praxisübernahmeverträgen unter Vorbehalt der Zulassung

  • Abstimmung mit Steuerberatern und Fachanwälten zu finanziellen und rechtlichen Aspekten

  • Prüfung bestehender Verträge (z. B. Mietvertrag, Leasing, Versicherungen, Personalverträge) auf notwendige Änderungen oder Kündigungsfristen

Zusätzliche Unterstützung

Einmal jährlich findet der „Praxistag für Praxisabgeber“ statt – eine gute Gelegenheit, sich umfassend über die Abgabe einer Praxis zu informieren. Der Termin ist im Fortbildungskalender zu finden.

Für eine persönliche Beratung oder Fragen die Ansprechpersonen unten auf dieser Seite telefonisch oder via Mail zur Verfügung: praxisberatung@kvt.de

Dein Weg in die ambulante Medizin

Du willst von der Klinik in die Niederlassung wechseln? Eine zweite Facharztweiterbildung machen? Oder nach einer Pause wieder einsteigen? Es gibt viele Wege in die ambulante Medizin – und wir unterstützen dich dabei!

Seminar- & Mentoringprogramm Allgemeinmedizin

Lerne an vier von zehn Seminartagen neue Kompetenzen in der allgemeinmedizinischen Tätigkeit oder vertiefe dein Wissen. Tausche dich mit erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten als Mentor:innen aus, vernetze dich mit anderen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung (ÄiW) und bringe deine eigenen Themen ein. Kinderbetreuung inklusive!

Blockweiterbildung Allgemeinmedizin

Eine strukturierte Facharztweiterbildung mit festen Rotationen im stationären Bereich und einem planbaren Übergang in die ambulante Tätigkeit – in einer oder mehreren Praxen in deiner Nähe.

Finde deinen Platz in der ambulanten Medizin

Egal, ob Stellenvermittlung, Schnupperkurse oder Berufs- und Kontaktmessen – hier bekommst du Orientierung und die Chance, deine nächsten Schritte gezielt zu planen.

Neu: Quereinstieg Allgemeinmedizin 2.0

Du willst von einem anderen Fachgebiet in die Allgemeinmedizin wechseln? Dann kommt dir die neue Handlungsanleitung der Landesärztekammer Thüringen entgegen. Ziel ist es, den Zugang für Ärztinnen und Ärzte aus patientennahen Fachgebieten zu erleichtern – und die hausärztliche Versorgung zu stärken.

Was bedeutet das konkret?

  • 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
  • unter Leitung weiterbildungsermächtigter Ärztinnen und Ärzte
  • nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der LÄK Thüringen
  • mit Nachweisen über alle Inhalte im eLogbuch, den 80-Stunden-Kurs Psychosomatische Grundversorgung und einen Intensivkurs Allgemeinmedizin

Mehr Infos

Ansprechpartnerin bei der Landesärztekammer Thüringen:

Kristina Köber-Kalusa
Telefon: 03641 614117
E-Mail: koeber-kalusa.weiterbildung@laek-thueringen.de


Austausch gewünscht?

Wenn du Kontakt zu einer Kollegin oder einem Kollegen suchst, die oder der diesen Weg bereits gegangen ist, hilft dir gern das KWT weiter:

Tina Lindner
Telefon: 03643 559-189
E-Mail: tina.lindner@kvt.de

Als Vertragsärztin oder Vertragsarzt bist du verpflichtet, regelmäßig Sprechstunden anzubieten, um eine bedarfsgerechte Versorgung deiner Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
 
Wie viele Sprechstunden sind vorgesehen?
Der Umfang deiner Sprechstunden richtet sich nach deinem Versorgungsauftrag:
  • Voller Versorgungsauftrag: in der Regel montags bis freitags täglich
  • Dreiviertel Versorgungsauftrag: mindestens drei Tage pro Woche
  • Halber Versorgungsauftrag: mindestens zwei Tage pro Woche
 
Zusätzlich gilt: Pro Woche muss mindestens eine Nachmittagssprechstunde (ab 15 Uhr) stattfinden.
 
Termine und offene Sprechstunden
Auch wenn deine Praxis als Bestellpraxis organisiert ist, musst du sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten in dringenden Fällen auch ohne Termin behandelt werden können. Eine Ausnahme gilt für ausschließlich psychotherapeutisch tätige Praxen.
 
Gestaltung deiner Sprechzeiten
Wie du deine Sprechstunden konkret organisierst – zum Beispiel mit Abend- oder Samstagssprechstunden – kannst du an die Bedürfnisse deiner Praxis und deiner Patientinnen und Patienten anpassen.
 
Was du beachten musst 
Deine Sprechzeiten müssen:
  • sichtbar ausgewiesen werden (z. B. auf dem Praxisschild)
  • der KVT gemeldet werden (inklusive aller Änderungen)

Ansprechpersonen Arztregister (KVT):

Jasmin Lück
Telefon: 03643 559-756
E-Mail: arztregister@kvt.de

Anastasia Ludwig
Telefon: 03643 559-758
E-Mail: arztregister@kvt.de

Theresa Günzel
Telefon: 03643 559-757
E-Mail: arztregister@kvt.de

zur Sprechstundenrichtlinie

Blockpraktikum & Praktisches Jahr
Facharztweiterbildung
Praxissuche
  • Praxisassistenz
    Um die Zeit nach dem Abschluss der Facharztweiterbildung bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses zu überbrücken, können angehende Fachärztinnen und -ärzte als Praxisassistenz in deiner Praxis beschäftigt werden. Dies ist für bis zu 12 Monate möglich.

  • Praxisbörse
    Wir empfehlen, bereits mehrere Jahre im Voraus zu planen. So kannst du rechtzeitig Kontakte zu Nachfolgerinnen und Nachfolgern oder künftigen Kolleginnen und Kollegen sowie Kooperationspartnern knüpfen. Über die Praxisbörse der KVT kannst du  frühzeitig deine Praxissitze und Kooperationsmöglichkeiten inserieren.

     

  • Sicherstellungsassistenz
    In bestimmten Fällen können Ärztinnen und Ärzte für einen befristeten Zeitraum auch als Sicherstellungsassistenz eingestellt werden. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen für den Praxisinhaber. Außerdem ist die Fachidentität zwischen Praxisinhaber und Sicherstellungsassistenz erforderlich.

Wer in der ambulanten Versorgung arbeiten möchte, hat grundsätzlich zwei Wege: eine Zulassung als Vertragsärztin oder Vertragsarzt oder eine Anstellung in einer bereits zugelassenen Praxis oder einem MVZ.

Die Zulassung ist der rechtliche Schritt, um eigenverantwortlich an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Sie berechtigt dazu, Patientinnen und Patienten ambulant zu behandeln und mit der KVT abzurechnen. Mit Eröffnung der eigenen Praxis beginnt dann die Niederlassung, also die freiberufliche Tätigkeit in eigener Verantwortung, allein oder im Team.

Wer sich (noch) nicht selbstständig machen möchte, kann auch angestellt in einer Praxis oder einem MVZ arbeiten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Ermächtigung, wenn Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Regelversorgung, etwa im Krankenhaus, ambulant tätig werden wollen.

Hier erfährst du, welche Schritte dafür notwendig sind.

Schritt 1: Eintragung ins Arztregister

Die Eintragung ins Arztregister ist die Grundvoraussetzung für deine spätere Zulassung im vertragsärztlichen Bereich.

Wo beantragst du die Eintragung?

Planungsbereich gesperrt?

Ansprechpersonen Arztregister (KVT):

Jasmin Lück
Telefon: 03643 559-756
E-Mail: arztregister@kvt.de

Anastasia Ludwig
Telefon: 03643 559-758
E-Mail: arztregister@kvt.de

Theresa Günzel
Telefon: 03643 559-757
E-Mail: arztregister@kvt.de

 

Schritt 2: Antrag auf Zulassung

Nach der Eintragung ins Arztregister folgt die Beantragung der Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragsärztin oder zur Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ.

Wo stellst du den Antrag?

  • Den Antrag auf Zulassung stellst du beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Thüringen, der einmal im Monat tagt.
    Anträge
  • Den Antrag auf Anstellung stellt für dich dein zukünftiger Arbeitgeber (Praxis oder MVZ) aus.

Welche Angaben gehören in den Antrag?

  • Dein gewünschter Vertragsarztsitz
    (Ort der Tätigkeit)
  • Deine Facharztbezeichnung ggf. mit Schwerpunkt
  • Gewünschter Versorgungsumfang
    (volle oder reduzierte Zulassung)
  • Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis

Wichtige Fristen und Termine:

  • Antragstellung: nach Eintragung ins Arzt- register, spätestens 6 Wochen vor der
    Sitzung des Zuluassungsausschusses
  • Aufnahme der Tätigkeit: innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbe- scheids
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden

Gebühren:

  • Antrag: 100 €
  • Rechtskräftiger Zulassungsbescheid: 400 €

Ansprechpersonen Zulassung (KVT):

Annett Morgenroth
Telefon: 03643 559-741
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Manuela Zierdt
Telefon: 03643 559-790
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Jana Schmidt
Telefon: 03643 559-788
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Anja Wagner
Telefon: 03643 559-727
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de


Genehmigungspflichtige Leistungen

Wichtig: Manche Leistungen in der Praxis sind genehmigungspflichtig – ohne vorherige Genehmigung darfst du sie nicht abrechnen.

Das betrifft Untersuchungen und Behandlungen, für die bestimmte Voraussetzungen oder Zusatzqualifikationen nötig sind (z. B. Arthroskopie).

Ob eine Leistung genehmigungspflichtig ist und wie du den Antrag stellst, findest du auf der Website der KVT unter Themen A–Z beim entsprechenden Stichwort

Alle Infos zu genehmigungspflichtigen Leistungen 

Anke Schmidt
Telefon: 03643 559-745
E-Mail: qs@kvt.de


Schritt 3: Zulassungsmodelle & Sonderregelungen

Allein oder im Team:

  • Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft – es gilt für sich, das passende Modell zu finden.

Voll- oder Teilzulassung:

  • Du kannst einen vollen oder hälftigen Versorgungsauftrag beantragen.

Sonderbedarfszulassung:

  • Möglich in Gebieten mit besonderem Bedarf – darüber entscheidet der Zulassungsausschuss.

Jobsharing-Zulassung:

  • Ermöglicht dir, in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit einem bestehenden Arzt oder einer bestehenden Ärztin tätig zu werden.

Alle Infos zu Tätigkeitsformen

Wichtige Fristen:

  • Nach Öffnung eines Planungsbereichs: Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten
  • Bei partieller Öffnung: Auswahlverfahren durch den Zulassungsausschuss nach § 26 der Bedarfsplanungs-Richtlinien

Weitere Hinweise:

Beratung & Praxisplanung (KVT):

Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Deine Ansprechpartner in der Niederlassung

Existenzgründung & Praxisabgabe

Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de 

Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de 

Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de 

Förderung

Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Stiftungs-Praxis & Außendienst

Djamila Wagner
Telefon: 03643 559-294
E-Mail: djamila.wagner@kvt.de