Fachärztinnen und Fachärzte

Ambulant arbeiten, Zukunft gestalten – in Praxis, Team oder Übergabe.

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Ob du bereits niedergelassen bist oder den Schritt in die ambulante Versorgung planst – wir unterstützen dich in jeder Phase deiner beruflichen Laufbahn. Von der Niederlassung über die Praxisführung bis hin zur Praxisabgabe begleiten wir dich mit fundierter Beratung und umfassenden Informationen.

Beratungsangebot

Du möchtest wissen, welche Zulassungsmöglichkeiten es gibt? Oder du planst Investitionen und möchtest betriebswirtschaftliche Unterstützung? Unsere Beratung deckt alle wichtigen Themen ab – von A wie „Arztregister“ bis Z wie „Zulassung“. Wir helfen dir, die richtigen Entscheidungen für deine Praxis und deine Zukunft zu treffen, damit du dich voll auf deine Patientinnen und Patienten konzentrieren kannst.

Wir haben für alle Fragen ein offenes Ohr!

Das A-Z für Fachärztinnen und Fachärzte

Aller Anfang ist schwer? Nicht mit uns! Nach deiner Niederlassung bekommst du vom Außendienst eine umfassende Starthilfe für die Praxisführung. Egal ob Technik, Abrechnung, Verordnung oder Hygiene – wir lassen dich nicht im Regen stehen.
Und wenn es irgendwann Zeit für den nächsten Schritt ist, stehen wir auch dann an deiner Seite: Wir vermitteln bei Fragen zu Praxisabgabe, Nachfolge, rechtlichen Themen und Bürokratie an die richtigen Ansprechpartner.

Deine Ansprechpartnerin im Außendienst:

Djamila Wagner
Telefon: 03643 559-294
E-Mail: djamila.wagner@kvt.de 

Dein Weg in die Niederlassung

Der Traum von der eigenen Praxis – deine Patientinnen und Patienten eigenverantwortlich behandeln, dein eigener Chef sein. Doch bevor es losgeht, brauchst du nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch das richtige Wissen rund um Verwaltung, Zulassung und Organisation.

Voraussetzungen und Zulassungsmöglichkeiten

Bevor du als Vertragsärztin oder Vertragsarzt arbeiten kannst, musst du im Arztregister der KV Thüringen eingetragen sein. Gleichzeitig kannst du dich bereits auf die Warteliste setzen lassen.

Dann stellt sich die Frage: Wo möchtest du dich niederlassen? Und wo ist das überhaupt möglich? Es gibt zwei Wege:

  • Freie Niederlassung in nicht gesperrten Planungsbereichen

  • Praxisübernahme, wenn ein ausgeschriebener Vertragsarztsitz übernommen wird

Das Team der Praxisberatung der KV Thüringen helfen dir dabei, einen individuellen Niederlassungsfahrplan zu entwickeln, der zu deinen Plänen passt.

Beratungsangebote für Praxisgründer

Du musst nicht alles alleine herausfinden – unser Team unterstützt dich mit maßgeschneiderten Beratungen zu allen wichtigen Themen rund um deine Praxisgründung:

  • Datenschutz & Schweigepflicht – Rechtliche Grundlagen und praktische Tipps

  • Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln – Was ist möglich, was zu beachten?

  • Honorarregelungen der KV Thüringen – Punktzahlvolumen, Kapazitätsgrenzen, Vergütung

  • Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) – Passend zu deinem Fachgebiet

  • EDV in der Arztpraxis – Technische Unterstützung für den Praxisalltag

  • Qualitätssicherung & Hygiene – Fortbildungsverpflichtungen, Qualitätsmanagement, genehmigungspflichtige Leistungen

Für eine persönliche Beratung oder Fragen melde dich telefonisch bei den Ansprechpersonen unten auf dieser Seite oder via Mail an: praxisberatung@kvt.de

Existenzgründertage – Fit für die eigene Praxis

Die Existenzgründertage machen dich fit für den Start in die Selbstständigkeit. Hier bekommst du wertvolles Know-how, um typische Fehler zu vermeiden und dein volles Potenzial auszuschöpfen. Denn neben Medizin gehört auch Betriebswirtschaft zur Praxisführung.

In drei Modulen lernst du alles von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassung. Unser erfahrenes Beraterteam beantwortet alle deine Fragen – praxisnah und auf den Punkt.

Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung

Antragstellung und Beschäftigung

Train the Trainer

Das Curriculum für alle, die Wissen weitergeben – im ambulanten oder stationären Alltag! Du begleitest Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Weg zur Facharztprüfung? Als Weiterbildungsermächtigter, Mentorin oder Prüfer bist du gefragt – fachlich, didaktisch und menschlich. Das Curriculum „Train the Trainer“ unterstützt dich in dieser Rolle und bietet dir Orientierung, Austausch und konkrete Werkzeuge für die Weiterbildungsarbeit.

In drei aufeinander abgestimmten Modulen (16 Stunden gesamt) geht es um:

  • Die Weiterbildungsordnung 2020 und ihre Anwendung in Thüringen
  • Rechte und Pflichten in der Weiterbildung
  • Quereinstiege, atypische Wege und Fördermöglichkeiten
  • Strukturiertes Arbeiten mit dem eLogbuch
  • Abrechnung, Notdienst und rechtliche Aspekte
  • Didaktik, Kommunikation und Feedbackkultur

Wer alle Module durchläuft, kann das Zertifikat „Weiterbildung+“ bei der Landesärztekammer Thüringen beantragen.

Aktuelle Termine findest du unter Veranstaltungen.

Deine Ansprechpartnerin:

Konstanze Hübner-Knoch
Telefon: 03641 614-143
E-Mail: huebner-knoch.akademie@laek-thueringen.de

Weiterbilder/in werden

Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Thüringen eine neue Weiterbildungsordnung (WBO 2020). Auf der Seite der Landesärztekammer Thüringen bekommst du einen Überblick darüber, was sich geändert hat, wie die neue Struktur aussieht und was das für dich als Weiterbilder/in und deine Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung bedeutet.

Du findest hier:

  • eine Einführung in die neue Weiterbildungsordnung und ihre Ziele,

  • Infos zur Weiterbildung nach der WBO 2020 – egal ob Neubeginn oder Wechsel,

  • alles Wichtige rund ums elektronische Logbuch (eLogbuch),

  • Hinweise für Weiterbildungsbefugte zur neuen Ermächtigung,

  • häufige Fragen und Antworten aus der Praxis,

  • sowie aktuelle Änderungen der WBO seit dem Inkrafttreten.

Wenn du also wissen willst, wie die Facharztweiterbildung in Thüringen geregelt ist, worauf du achten musst oder wie du dich als Weiterbilder/in ins eLogbuch einträgst – hier bist du richtig.

In bestimmten Regionen gibt es finanzielle Anreize für Fachärztinnen und Fachärzte, um Praxisneugründungen, Praxisübernahmen oder Anstellungen zu erleichtern. Die wichtigsten Programme im Überblick:

Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Der Landesausschuss beschließt jährlich ein Förderpaket für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte. Ziel ist es, einer drohenden Unterversorgung entgegenzuwirken und den lokalen Versorgungsbedarf zu decken.

Was wird gefördert?

  • Praxisneugründung: 60.000 €

  • Praxisübernahme: 60.000 €

  • Investitionskostenzuschuss: 3.000 € pro Quartal (max. 20 Quartale)

  • Förderung bestehender Praxen in ausgewiesenen Regionen über das Alter von 65 Jahren hinaus: 1.500 € pro Quartal

Mehr Infos:

Förderung im ländlichen Raum durch den Freistaat Thüringen

Fachärztinnen und Fachärzte, die sich in kleinen Gemeinden niederlassen oder eine Praxis übernehmen, können eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in Praxisneugründung oder Praxisübernahme

  • Schaffung von Barrierefreiheit

  • Einrichtung von Zweig- oder Filialpraxen

Höhe der Förderung:

  • Gemeinden < 15.000 Einwohner: bis zu 40.000 €

  • Gemeinden < 25.000 Einwohner (konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte): bis zu 40.000 €

  • Zweig- oder Filialpraxis in Gemeinden < 10.000 Einwohner: bis zu 20.000 €

  • Barrierefreiheit: zusätzlich bis zu 5.000 €

Antragstellung:

Die Förderung muss vor der Niederlassung beantragt werden. Eine vorzeitige Maßnahme kann nur mit Genehmigung erfolgen.

Stiftungspraxen der Stiftung ambulante Versorgung Thüringen (savth)

In unterversorgten Regionen können sogenannte Stiftungs-Praxen eingerichtet werden. Diese bieten eine attraktive Alternative für Ärztinnen und Ärzte, die eine Niederlassung in Erwägung ziehen.

Vorteile:

  • Keine finanziellen Belastungen

  • Unterstützung bei der Praxiseinrichtung und -organisation

  • Sicherheit durch ein Anstellungsverhältnis

  • Spätere Praxisübernahme möglich

  • Flexible Arbeitsmodelle

Mehr Infos:

Unquotierte Vergütung für Fachärztinnen und Fachärzte in Mangelregionen

Um Versorgungslücken zu schließen, gibt es eine spezielle Förderung für bestimmte Fachgruppen in Regionen mit drohendem Mangel.

Wer kann profitieren?

  • Dermatologinnen und Dermatologen

  • Rheumatologinnen und Rheumatologen

  • Nervenärztinnen und Nervenärzte

  • HNO-Ärztinnen und -Ärzte

Leistung:

  • Unquotierte Vergütung für 12 Quartale für neue Niederlassungen oder Anstellungen

Mehr Infos:


Kommunale Förderungen

„Regionen mit Perspektive“

Die Abgabe einer Praxis ist ein entscheidender Schritt, der frühzeitig geplant werden sollte. Neben der Suche nach einer geeigneten Nachfolge sind auch rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte zu beachten. Die Praxisberatung bietet Unterstützung in allen Phasen der Übergabe.

Wichtige Fragen zur Praxisabgabe
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Abgabe? Welche Risiken gibt es?

  • Wie lässt sich eine geeignete Nachfolge finden? Mehr erfahren

  • Wie wird der Wert der Praxis ermittelt? Mehr erfahren

  • Welche rechtlichen und steuerlichen Vorgaben sind zu beachten?

Wichtige Schritte bei der Praxisabgabe
  • Prüfung von Zulassungsbeschränkungen für die jeweilige Fachrichtung im Planungsbereich

  • Erstellung einer Zeitschiene mit der Praxisberatung

  • Beachtung der Fristen des Zulassungsausschusses: Termine und Fristen

  • Antrag auf Verzicht der vertragsärztlichen Zulassung (in zulassungsbeschränkten Gebieten gleichzeitig Antrag auf Nachbesetzung und Ausschreibung des Vertragsarztsitzes): Mehr erfahren

  • Gespräche mit möglichen Nachfolgerinnen und Nachfolgern sowie Abschluss von Praxisübernahmeverträgen unter Vorbehalt der Zulassung

  • Abstimmung mit Steuerberatern und Fachanwälten zu finanziellen und rechtlichen Aspekten

  • Prüfung bestehender Verträge (z. B. Mietvertrag, Leasing, Versicherungen, Personalverträge) auf notwendige Änderungen oder Kündigungsfristen

Zusätzliche Unterstützung

Einmal jährlich findet der „Praxistag für Praxisabgeber“ statt – eine gute Gelegenheit, sich umfassend über die Abgabe einer Praxis zu informieren. Der Termin ist im Fortbildungskalender zu finden.

Für eine persönliche Beratung oder Fragen die Ansprechpersonen unten auf dieser Seite telefonisch oder via Mail zur Verfügung: praxisberatung@kvt.de

Dein Weg in die ambulante Medizin

Du willst von der Klinik in die Niederlassung wechseln? Eine zweite Facharztweiterbildung machen? Oder nach einer Pause wieder einsteigen? Es gibt viele Wege in die ambulante Medizin – und wir unterstützen dich dabei!

Seminar- & Mentoringprogramm Allgemeinmedizin

Lerne an vier von zehn Seminartagen neue Kompetenzen in der allgemeinmedizinischen Tätigkeit oder vertiefe dein Wissen. Tausche dich mit erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten als Mentor:innen aus, vernetze dich mit anderen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung (ÄiW) und bringe deine eigenen Themen ein. Kinderbetreuung inklusive!

Blockweiterbildung Allgemeinmedizin

Eine strukturierte Facharztweiterbildung mit festen Rotationen im stationären Bereich und einem planbaren Übergang in die ambulante Tätigkeit – in einer oder mehreren Praxen in deiner Nähe.

Finde deinen Platz in der ambulanten Medizin

Egal, ob Stellenvermittlung, Schnupperkurse oder Berufs- und Kontaktmessen – hier bekommst du Orientierung und die Chance, deine nächsten Schritte gezielt zu planen.

Neu: Quereinstieg Allgemeinmedizin 2.0

Du willst von einem anderen Fachgebiet in die Allgemeinmedizin wechseln? Dann kommt dir die neue Handlungsanleitung der Landesärztekammer Thüringen entgegen. Ziel ist es, den Zugang für Ärztinnen und Ärzte aus patientennahen Fachgebieten zu erleichtern – und die hausärztliche Versorgung zu stärken.

Was bedeutet das konkret?

  • 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
  • unter Leitung weiterbildungsermächtigter Ärztinnen und Ärzte
  • nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der LÄK Thüringen
  • mit Nachweisen über alle Inhalte im eLogbuch, den 80-Stunden-Kurs Psychosomatische Grundversorgung und einen Intensivkurs Allgemeinmedizin

Mehr Infos

Ansprechpartnerin bei der Landesärztekammer Thüringen:

Kristina Köber-Kalusa
Telefon: 03641 614117
E-Mail: koeber-kalusa.weiterbildung@laek-thueringen.de


Austausch gewünscht?

Wenn du Kontakt zu einer Kollegin oder einem Kollegen suchst, die oder der diesen Weg bereits gegangen ist, hilft dir gern das KWT weiter:

Tina Lindner
Telefon: 03643 559-189
E-Mail: tina.lindner@kvt.de

Zulassung vs. Niederlassung

Wenn du gesetzlich Versicherte behandeln und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen willst, brauchst du eine Zulassung. Sie ist der offizielle Startpunkt für deine Tätigkeit im ambulanten Bereich – egal, ob du später selbstständig oder angestellt arbeitest.

Die untenstehende Grafik zeigt, welche Wege dir nach der Zulassung offenstehen: von der Niederlassung in eigener Praxis über eine Anstellung (z. B. in einem MVZ) bis hin zur Ermächtigung für bestimmte Konstellationen.

Wichtig: Die Zulassung ist nicht gleichbedeutend mit der Niederlassung.
Letztere beschreibt die konkrete Form der selbstständigen Berufsausübung – allein oder gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen.

Formen der Zulassung in der ambulanten Versorgung in Thüringen

Wenn du in der ambulanten Versorgung tätig werden möchtest – sei es in eigener Praxis oder als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt in einer Praxis oder einem MVZ – benötigst du eine Zulassung (zur Niederlassung oder Anstellung). Hier erfährst du, welche Schritte dafür notwendig sind.

Schritt 1: Eintragung ins Arztregister

Die Eintragung ins Arztregister ist die Grundvoraussetzung für deine spätere Zulassung im vertragsärztlichen Bereich.

Wo beantragst du die Eintragung?

Planungsbereich gesperrt?

  • Du kannst dich gleichzeitig in die Warteliste für eine Zulassung in einem gesperrten Planungsbereich eintragen lassen. Hiermit sicherst du dir Vorteile im Auswahlverfahren und wirst automatisch informiert, wenn ein Vertragsarztsitz in deiner Wunschregion frei wird.

    → Antrag Haus- und Kinderärzte
    → Antrag Fachärzte
    → Antrag Psychotherapeuten

Ansprechpersonen Arztregister (KVT):

Jasmin Lück
Telefon: 03643 559-756
E-Mail: arztregister@kvt.de

Anastasia Ludwig
Telefon: 03643 559-758
E-Mail: arztregister@kvt.de

Theresa Günzel
Telefon: 03643 559-757
E-Mail: arztregister@kvt.de


Schritt 2: Antrag auf Zulassung

Nach der Eintragung ins Arztregister folgt die Beantragung der Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragsärztin oder zur Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ.

Wo stellst du den Antrag?

Welche Angaben gehören in den Antrag?

  • Dein gewünschter Vertragsarztsitz (Ort der Tätigkeit)
  • Deine Facharztbezeichnung
  • Gewünschter Versorgungsumfang (volle oder reduzierte Zulassung)

Frist:

  • Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Sitzung des Zulassungsausschusses eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Gebühren:

  • Antrag: 100 €
  • Rechtskräftiger Zulassungsbescheid: 400 €

Ansprechpartner Zulassung (KVT):

Annett Morgenroth
Telefon: 03643 559-741
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Manuela Zierdt
Telefon: 03643 559-790
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Jana Schmidt
Telefon: 03643 559-788
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Anja Wagner
Telefon: 03643 559-727
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Genehmigungspflichtige Leistungen

Wichtig: Manche Leistungen in der Praxis sind genehmigungspflichtig – ohne vorherige Genehmigung darfst du sie nicht abrechnen.

Das betrifft Untersuchungen und Behandlungen, für die bestimmte Voraussetzungen oder Zusatzqualifikationen nötig sind (z. B. Arthroskopie).

Ob eine Leistung genehmigungspflichtig ist und wie du den Antrag stellst, findest du auf der Website der KVT unter Themen A–Z beim entsprechenden Stichwort

→ Alle Infos zu genehmigungspflichtigen Leistungen 

Anke Schmidt
Telefon: 03643 559-745
E-Mail: qs@kvt.de


Schritt 3: Zulassungsmodelle & Sonderregelungen

Allein oder im Team:

  • Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft – es gilt für sich, das passende Modell zu finden.

Voll- oder Teilzulassung:

  • Du kannst einen vollen oder hälftigen Versorgungsauftrag beantragen.

Sonderbedarfszulassung:

  • Möglich in Gebieten mit besonderem Bedarf – darüber entscheidet der Zulassungsausschuss.

Jobsharing-Zulassung:

  • Ermöglicht dir, in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit einem bestehenden Arzt oder einer bestehenden Ärztin tätig zu werden.

→ Alle Infos zu Tätigkeitsformen

Wichtige Fristen:

  • Nach Öffnung eines Planungsbereichs: Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten
  • Bei partieller Öffnung: Auswahlverfahren durch den Zulassungsausschuss nach § 26 der Bedarfsplanungs-Richtlinien

Weitere Hinweise:

Beratung & Praxisplanung (KVT):

Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Deine Ansprechpartner in der Niederlassung

Existenzgründung & Praxisabgabe

Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de 

Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de 

Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de 

Förderung

Mabel Kirchner
Praxisübernahme und -anstellung
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Stiftungspraxis & Außendienst

Djamila Wagner
Stiftungspraxen (Erstkontakt, Aufbau); Außendienst
Telefon: 03643 559-294
E-Mail: djamila.wagner@kvt.de