
Förderungen
Von Studium bis zum Facharzt – entdecke alle Fördermöglichkeiten übersichtlich im Zeitstrahl und finde die Unterstützung, die zu deiner Karriere passt!
Fördermöglichkeiten

Medizinstudierende
Hausärztesicherstellungsgesetz („Landarztquote“)
Direkte Zulassung zum Medizinstudium außerhalb des regulären NC-Verfahrens
Verpflichtung, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung mindestens 10 Jahre als Hausarzt oder Hausärztin in einem Bedarfsgebiet in Thüringen zu arbeiten
Hinweis: Obwohl das Gesetz bereits 2023 im Kabinett beschlossen wurde, wird es voraussichtlich erst zum Wintersemester 2026/2027 umgesetzt. Weitere Informationen folgen.
Famulaturen in einer vertragsärztlichen Praxis oder Einrichtung (haus- oder fachärztlich)
Förderung: 250 € pro Monat, für maximal zwei ambulante Famulaturen
Keine Förderung für Kliniken, Notaufnahmen oder Privatpraxen
Blockpraktikum in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis im ländlichen Raum
Förderung zwischen 150 € und 250 €, abhängig von der Entfernung zur Lehrpraxis
Zusätzlich 50 € für Übernachtungskosten, in bestimmten Orten werden diese komplett übernommen
Praktisches Jahr (PJ) – allgemeinmedizinisches Wahl-Tertial im ländlichen Raum
Förderung: 250 € pro Monat, für bis zu 16 Wochen
Gilt für allgemeinmedizinische Praxen in Städten/Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern
Kommunale Förderprogramme für Medizinstudierende
Altenburger Land: 500 €/Monat für bis zu 75 Monate
Zur FörderungStadt Gera: 750 €/Monat für bis zu 60 Monate
Zur FörderungLandkreis Kyffhäuserkreis: bis zu 500 €/Monat
Zur FörderungLandkreis Schmalkalden-Meiningen: 500 €/Monat für bis zu 72 Monate
Zur FörderungLandkreis Sonneberg: bis zu 500 €/Monat für bis zu 72 Monate
Zur Förderung
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
Förderung von 8,50 Euro pro Monat als Zuschuss zu den eHBA-Kosten
Gilt für alle Monate, in denen du einen geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitt absolvierst
Gehaltsförderung
Förderung in Höhe von 5.800 Euro monatlich pro Vollzeitstelle für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Facharztweiterbildung
Zwei Anträge sind erforderlich, beide werden vom weiterbildenden Vertragsarzt gestellt:
Hinweis: Zum aktuellen Zeitpunkt sind sowohl die gesetzlichen als auch die freiwilligen Fördermittel der KV Thüringen für das Jahr 2025 für alle Fachrichtungen außer der Allgemeinmedizin ausgeschöpft. Neue Anträge können ab 2026 wieder gestellt werden.
Thüringen-Stipendium
Förderung in Höhe von 250 Euro monatlich pro vollzeitbeschäftigte Weiterbildungsstelle (Teilzeit anteilig)
Förderzeitraum: Bis zu 60 bzw. 72 Monate (je nach Weiterbildungsordnung)
Förderempfänger müssen mindestens 4 Jahre mit mindestens 20 Wochenstunden in der ambulanten Versorgung in Thüringen tätig sein
Keine Steuerpflicht für das Stipendium, da Förderung in Form einer Einmalzahlung erfolgt
Förderfähig sind Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung mit dem Ziel eines Facharztabschlusses in Deutschland
Fachrichtungen:
ambulant und/oder stationär: Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Innere Medizin, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Urologie
nur ambulant: Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Antragstellung postalisch oder per E-Mail (PDF-Format) an info@savth.de
Falls nötig: Weiterbildungsbescheinigung bei der Landesärztekammer Thüringen beantragen
„Weit-Blick“ (Augenheilkunde)
Zusätzliche Weiterbildungsstellen in der Augenheilkunde an Krankenhäusern
Monatliche Hospitation (1 Tag) in einer ambulanten Augenarztpraxis
Zu beantragen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in der Augenheilkunde
Voraussetzung: Kombination mit dem Thüringen-Stipendium
Antragstellung postalisch oder per E-Mail (PDF-Format) an info@savth.de


Fachärztinnen und Fachärzte
Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
Praxisneugründung: 60.000 €
Praxisübernahme: 60.000 €
Investitionskostenzuschuss: 3.000 € pro Quartal (max. 20 Quartale)
Förderung bestehender Praxen in ausgewiesenen Regionen über das Alter von 65 Jahren hinaus: 1.500 € pro Quartal
Förderung im ländlichen Raum durch den Freistaat Thüringen
Investitionen in Praxisneugründung oder Praxisübernahme
Schaffung von Barrierefreiheit
Einrichtung von Zweig- oder Filialpraxen
Gemeinden < 15.000 Einwohner: bis zu 40.000 €
Gemeinden < 25.000 Einwohner (konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte): bis zu 40.000 €
Zweig- oder Filialpraxis in Gemeinden < 10.000 Einwohner: bis zu 20.000 €
Barrierefreiheit: zusätzlich bis zu 5.000 €
Hinweis: Die Förderung muss vor der Niederlassung beantragt werden. Eine vorzeitige Maßnahme kann nur mit Genehmigung erfolgen.
Stiftungspraxen der Stiftung ambulante Versorgung Thüringen (savth)
In unterversorgten Regionen
Keine finanziellen Belastungen
Unterstützung bei der Praxiseinrichtung und -organisation
Sicherheit durch ein Anstellungsverhältnis
Spätere Praxisübernahme möglich
Flexible Arbeitsmodelle
Unquotierte Vergütung für Fachärztinnen und Fachärzte in Mangelregionen
Für: Dermatologie, Rheumatologie, Nervenheilkunde, HNO-Heilkunde
Unquotierte Vergütung für 12 Quartale für neue Niederlassungen oder Anstellungen
Kommunale Förderungen