Förderungen

Von Studium bis zum Facharzt – entdecke alle Fördermöglichkeiten übersichtlich im Zeitstrahl und finde die Unterstützung, die zu deiner Karriere passt!

Fördermöglichkeiten

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Medizinstudierende

Hausärztesicherstellungsgesetz („Landarztquote“)

  • Direkte Zulassung zum Medizinstudium außerhalb des regulären NC-Verfahrens

  • Verpflichtung, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung mindestens 10 Jahre als Hausarzt oder Hausärztin in einem Bedarfsgebiet in Thüringen zu arbeiten

  • Hinweis: Obwohl das Gesetz bereits 2023 im Kabinett beschlossen wurde, wird es voraussichtlich erst zum Wintersemester 2026/2027 umgesetzt. Weitere Informationen folgen.

Famulaturen in einer vertragsärztlichen Praxis oder Einrichtung (haus- oder fachärztlich)

  • Förderung: 250 € pro Monat, für maximal zwei ambulante Famulaturen

  • Keine Förderung für Kliniken, Notaufnahmen oder Privatpraxen

  • Antrag

  • Statut zur Vergabe

Blockpraktikum in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis im ländlichen Raum

  • Förderung zwischen 150 € und 250 €, abhängig von der Entfernung zur Lehrpraxis

  • Zusätzlich 50 € für Übernachtungskosten, in bestimmten Orten werden diese komplett übernommen

  • Antrag

  • Übersicht Lehrpraxen

  • Statut zur Vergabe

Praktisches Jahr (PJ) – allgemeinmedizinisches Wahl-Tertial im ländlichen Raum

  • Förderung: 250 € pro Monat, für bis zu 16 Wochen

  • Gilt für allgemeinmedizinische Praxen in Städten/Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern

  • Antrag

  • Statut zur Vergabe

Kommunale Förderprogramme für Medizinstudierende

  • Altenburger Land: 500 €/Monat für bis zu 75 Monate
    Zur Förderung

  • Stadt Gera: 750 €/Monat für bis zu 60 Monate
    Zur Förderung

  • Landkreis Kyffhäuserkreis: bis zu 500 €/Monat
    Zur Förderung

  • Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 500 €/Monat für bis zu 72 Monate
    Zur Förderung

  • Landkreis Sonneberg: bis zu 500 €/Monat für bis zu 72 Monate
    Zur Förderung

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

  • Förderung von 8,50 Euro pro Monat als Zuschuss zu den eHBA-Kosten

  • Gilt für alle Monate, in denen du einen geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitt absolvierst

Gehaltsförderung

  • Förderung in Höhe von 5.800 Euro monatlich pro Vollzeitstelle für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Facharztweiterbildung

  • Zwei Anträge sind erforderlich, beide werden vom weiterbildenden Vertragsarzt gestellt:

  • Hinweis: Zum aktuellen Zeitpunkt sind sowohl die gesetzlichen als auch die freiwilligen Fördermittel der KV Thüringen für das Jahr 2025 für alle Fachrichtungen außer der Allgemeinmedizin ausgeschöpft. Neue Anträge können ab 2026 wieder gestellt werden.

Thüringen-Stipendium

  • Förderung in Höhe von 250 Euro monatlich pro vollzeitbeschäftigte Weiterbildungsstelle (Teilzeit anteilig)

  • Förderzeitraum: Bis zu 60 bzw. 72 Monate (je nach Weiterbildungsordnung)

  • Förderempfänger müssen mindestens 4 Jahre mit mindestens 20 Wochenstunden in der ambulanten Versorgung in Thüringen tätig sein

  • Keine Steuerpflicht für das Stipendium, da Förderung in Form einer Einmalzahlung erfolgt

  • Förderfähig sind Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung mit dem Ziel eines Facharztabschlusses in Deutschland

  • Fachrichtungen:

    • ambulant und/oder stationär: Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Innere Medizin, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Urologie

    • nur ambulant: Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

  • Antrag

  • Statut zur Vergabe

  • Antragstellung postalisch oder per E-Mail (PDF-Format) an info@savth.de

  • Falls nötig: Weiterbildungsbescheinigung bei der Landesärztekammer Thüringen beantragen

„Weit-Blick“ (Augenheilkunde)

  • Zusätzliche Weiterbildungsstellen in der Augenheilkunde an Krankenhäusern

  • Monatliche Hospitation (1 Tag) in einer ambulanten Augenarztpraxis

  • Zu beantragen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in der Augenheilkunde

  • Voraussetzung: Kombination mit dem Thüringen-Stipendium

  • Antrag

  • Statut zur Vergabe

  • Antragstellung postalisch oder per E-Mail (PDF-Format) an info@savth.de

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Fachärztinnen und Fachärzte

Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

  • Praxisneugründung: 60.000 €

  • Praxisübernahme: 60.000 €

  • Investitionskostenzuschuss: 3.000 € pro Quartal (max. 20 Quartale)

  • Förderung bestehender Praxen in ausgewiesenen Regionen über das Alter von 65 Jahren hinaus: 1.500 € pro Quartal

  • Zu den Fördergebieten und -maßnahmen

Förderung im ländlichen Raum durch den Freistaat Thüringen

  • Investitionen in Praxisneugründung oder Praxisübernahme

  • Schaffung von Barrierefreiheit

  • Einrichtung von Zweig- oder Filialpraxen

  • Gemeinden < 15.000 Einwohner: bis zu 40.000 €

  • Gemeinden < 25.000 Einwohner (konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte): bis zu 40.000 €

  • Zweig- oder Filialpraxis in Gemeinden < 10.000 Einwohner: bis zu 20.000 €

  • Barrierefreiheit: zusätzlich bis zu 5.000 €

  • Hinweis: Die Förderung muss vor der Niederlassung beantragt werden. Eine vorzeitige Maßnahme kann nur mit Genehmigung erfolgen.

  • Zum Antrag

  • Zur Richtlinie

  • Weitere Downloads

Stiftungspraxen der Stiftung ambulante Versorgung Thüringen (savth)

  • In unterversorgten Regionen

  • Keine finanziellen Belastungen

  • Unterstützung bei der Praxiseinrichtung und -organisation

  • Sicherheit durch ein Anstellungsverhältnis

  • Spätere Praxisübernahme möglich

  • Flexible Arbeitsmodelle

  • Zu den Stiftungs-Praxen und Gesuchen

Unquotierte Vergütung für Fachärztinnen und Fachärzte in Mangelregionen

  • Für: Dermatologie, Rheumatologie, Nervenheilkunde, HNO-Heilkunde

  • Unquotierte Vergütung für 12 Quartale für neue Niederlassungen oder Anstellungen

  • Liste der geförderten Regionen

Kommunale Förderungen

„Regionen mit Perspektive“