Plan A Karriereleiter Facharztweiterbildung mit Förderungen

Förderungen

Von Studium bis zum Facharzt – entdecke alle Fördermöglichkeiten übersichtlich im Zeitstrahl und finde die Unterstützung, die zu deiner Karriere passt!

Fördermöglichkeiten

Plan Ambulant Arzt in Weiterbildung beim Netzwerken

Medizinstudierende

Famulaturen in einer vertragsärztlichen Praxis oder Einrichtung (haus- oder fachärztlich)

  • Förderung: 250 € pro Monat, für maximal zwei ambulante Famulaturen

  • Keine Förderung für Kliniken, Notaufnahmen oder Privatpraxen

  • Zur Förderung

Blockpraktikum in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis im ländlichen Raum

  • Förderung zwischen 150 € und 250 €, abhängig von der Entfernung zur Lehrpraxis

  • Zusätzlich 50 € für Übernachtungskosten, in bestimmten Orten werden diese komplett übernommen

  • Zur Förderung

Praktisches Jahr (PJ) – allgemeinmedizinisches Wahl-Tertial im ländlichen Raum

  • Förderung: 250 € pro Monat, für bis zu 16 Wochen

  • Gilt für allgemeinmedizinische Praxen in Städten/Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern

  • Zur Förderung

Kommunale Förderungen

„Regionen mit Perspektive“

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

  • Förderung von 8,50 Euro pro Monat als Zuschuss zu den eHBA-Kosten

  • Gilt für alle Monate, in denen du einen geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitt absolvierst

Gehaltsförderung

Thüringen-Stipendium

  • Förderung in Höhe von 250 Euro monatlich pro vollzeitbeschäftigte Weiterbildungsstelle (Teilzeit anteilig)

  • Förderzeitraum: Bis zu 60 bzw. 72 Monate (je nach Weiterbildungsordnung)

  • Förderempfänger müssen mindestens 4 Jahre mit mindestens 20 Wochenstunden in der ambulanten Versorgung in Thüringen tätig sein

  • Keine Steuerpflicht für das Stipendium, da Förderung in Form einer Einmalzahlung erfolgt

  • Förderfähig sind Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung mit dem Ziel eines Facharztabschlusses in Deutschland

  • Fachrichtungen:

    • ambulant und/oder stationär: Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Innere Medizin, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Urologie

    • nur ambulant: Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

  • Zur Förderung

„Weit-Blick“ (Augenheilkunde)

  • Zusätzliche Weiterbildungsstellen in der Augenheilkunde an Krankenhäusern

  • Monatliche Hospitation (1 Tag) in einer ambulanten Augenarztpraxis

  • Zu beantragen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in der Augenheilkunde

  • Voraussetzung: Kombination mit dem Thüringen-Stipendium

  • Antrag

  • Statut zur Vergabe

  • Antragstellung postalisch oder per E-Mail (PDF-Format) an info@savth.de

Plan Ambulant Ärztin in Weiterbildung Allgemeinmedizin
Plan A Arzt in Weiterbildung digital Ambulante Versorgung

Fachärztinnen und Fachärzte

Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

  • Praxisneugründung oder Praxisübernahme: 60.000 € als Investitionskostenzuschuss: (3.000 € pro Quartal, max. 20 Quartale)

  • Förderung bestehender Praxen in ausgewiesenen Regionen über das Alter von 65 Jahren hinaus: 1.500 € pro Quartal

  • Zu den Fördergebieten und -maßnahmen

Förderung im ländlichen Raum durch den Freistaat Thüringen

  • Investitionen in Praxisneugründung oder Praxisübernahme

  • Schaffung von Barrierefreiheit

  • Einrichtung von Zweig- oder Filialpraxen

  • Gemeinden < 15.000 Einwohner: bis zu 50.000 €

  • Gemeinden < 25.000 Einwohner (konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte): bis zu 50.000 €

  • Zweig- oder Filialpraxis in Gemeinden < 10.000 Einwohner: bis zu 30.000 €

  • Barrierefreiheit: zusätzlich bis zu 5.000 €

  • Hinweis: Die Förderung muss vor der Niederlassung beantragt werden. Eine vorzeitige Maßnahme kann nur mit Genehmigung erfolgen.

  • Zur Förderung

Stiftungs-Praxen der Stiftung ambulante Versorgung Thüringen (savth)

  • In offenen Planungsbereichen

  • Keine finanziellen Belastungen

  • Unterstützung bei der Praxiseinrichtung und -organisation

  • Sicherheit durch ein Anstellungsverhältnis

  • Spätere Praxisübernahme möglich

  • Flexible Arbeitsmodelle

  • Zu den Stiftungs-Praxen und Gesuchen

Förderung Fachärzte in Regionen mit potenziellem Versorgungsmangel

  • Für: Dermatologie, Rheumatologie, Nervenheilkunde, HNO-Heilkunde

  • Unquotierte Vergütung für 12 Quartale für neue Niederlassungen oder Anstellungen

  • Liste der geförderten Regionen

Kommunale Förderungen

„Regionen mit Perspektive“