"Landarztquote"
Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz – deine Chance im Studium

Mit dem Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz (ThürHaZaSiG) stärkt der Freistaat gezielt die ambulante Versorgung – insbesondere in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf. Ziel ist es, frühzeitig Nachwuchsärztinnen und -ärzte für eine langfristige Tätigkeit in Thüringen zu gewinnen.
Zum Wintersemester 2026/2027 wird das Gesetz erstmals umgesetzt.
Deine Chance
Direkte Zulassung zum Studium der Human- oder Zahnmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena – außerhalb des regulären NC-Verfahrens – über eine gesetzlich geregelte Vorabquote
Verpflichtung, nach Studium und fachärztlicher Weiterbildung mindestens zehn Jahre in einem festgestellten Thüringer Bedarfsgebiet hausärztlich tätig zu sein
Bewerbungsphase Wintersemester 2026/2027
Bewerbungszeitraum: 01.–31. März 2026
Studienplätze: 17 Plätze Humanmedizin (von insgesamt 286)
Auswahlverfahren: zweistufig (u. a. Studieneignungstest, einschlägige Ausbildungen, Freiwilligendienste, strukturierte Auswahlgespräche)
- Ablauf:
- Registrierung auf www.hochschulstart.de (Erhalt einer Identifikationsnummer)
- Bewerbung über karriere.thueringen.de (oben rechts auf „Anmelden“ klicken, danach Eingabe der Identifikationsnummer)
Eine Übersicht zum Ablauf des Bewerbungsverfahren findest du hier: