"Landarztquote"
Hausärztesicherstellungsgesetz –
deine Chance im Studium

Das Gesetz trat am 19. Juli 2024 in Kraft und zielt darauf ab, den Hausärztemangel im ländlichen Raum zu bekämpfen und die hausärztliche Versorgung zu sichern. Es umfasst die Einführung einer Hausarztquote im Medizinstudium, bei der sich Medizinstudierende verpflichten, nach dem Studium mindestens zehn Jahre in einer Thüringer Landarztpraxis zu arbeiten.
Deine Chance:
Direkte Zulassung zum Medizinstudium außerhalb des regulären NC-Verfahrens
Verpflichtung, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung mindestens 10 Jahre als Hausarzt oder Hausärztin in einem Bedarfsgebiet in Thüringen zu arbeiten
Aktuelles
Obwohl das Gesetz bereits 2024 im Thüringer Landtag beschlossen wurde, wird es voraussichtlich erst zum Wintersemester 2026/2027 umgesetzt. Weitere Informationen folgen.