Deine Zukunft in Thüringen

Du spielst mit dem Gedanken, dich in Thüringen niederzulassen? Dann lohnt sich ein Blick auf Regionen, die aktiv Ärztinnen und Ärzte unterstützen. 

Plan A Medizinstudentin sucht regionale ambulante Praxis für Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin

Regionen mit Perspektive

Hier findest du Städte und Gemeinden, die mit Förderprogrammen, attraktiven Rahmenbedingungen oder innovativen Versorgungsmodellen gezielt für sich werben. Verschaffe dir einen Überblick über Standorte, die besonders viel für die ambulante Versorgung tun – sei es durch finanzielle Unterstützung, Praxisnetzwerke oder strategische Konzepte für eine gute Work-Life-Balance.

Kommunen aufgepasst:
Machen Sie Ihr Engagement sichtbar!

Sie sind Vertreterin oder Vertreter einer Kommune und bieten gezielte Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte an? Nutzen Sie diese Plattform, um Ihr Angebot sichtbar zu machen! Ob finanzielle Förderungen, Praxisräume, Kooperationsmodelle oder regionale Netzwerke – lassen Sie uns wissen, wie Sie die ambulante Versorgung in Ihrer Region stärken. Schreiben Sie uns, damit wir Ihre Region mit in die Übersicht aufnehmen: medien@kvt.de

Kommunale Förderung Landkreis

  • Zielgruppe: Medizinstudierende
  • Förderhöhe: 500 €/Monat für bis zu 75 Monate
  • Fördergegenstand: Unterstützung während des Medizinstudiums
  • Voraussetzung: Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Altenburger Land für mindestens fünf Jahre

Weitere Informationen: Altenburger Land Stipendium

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Schmölln/Gößnitz

  • Hausärzte:
    • 2 Praxisneugründungen mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
    • Praxisübernahmen: 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
    • Aktuelle Praxisinhaber über 65 Jahre: 1.500 €/Quartal

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Heiligenstadt

  • Augenärzte: 1 Praxisneugründung bei überwiegend konservativer Tätigkeit mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Planungsbereich Leinefelde-Worbis

  • Hautärzte: 1 Praxisneugründung mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Kommunale Förderung Stadt Gera

  • Zielgruppe: Medizinstudierende
  • Förderhöhe: 750 €/Monat für bis zu 60 Monate
  • Fördergegenstand: Unterstützung während des Medizinstudiums
  • Voraussetzung: Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit in Gera für mindestens fünf Jahre

Weitere Informationen: Stipendium der Stadt Gera

Kommunale Förderung Landkreis Gotha

  • Zielgruppe: Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin, die den 1. Abschnitt der ärztlichen/zahnärztlichen Prüfung erfolgreich abgelegt haben
  • Förderhöhe: 500 €/Monat für bis zu 8 Semester
  • Fördergegenstand: Unterstützung während des Medizinstudiums
  • Voraussetzung: bestandenes Physikum; Verpflichtung zur Anstellung oder Niederlassung nach Abschluss der Facharztweiterbildung im Landkreis Gotha für 5 Jahre

  • Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte, die sich im Landkreis Gotha neu niederlassen, eine Praxis gründen oder übernehmen möchten
  • Förderhöhe: 9.000,00 €
  • Fördergegenstand: Anschubfinanzierung für Ausstattung
  • Voraussetzung: Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit mindestens 5 Jahre im Landkreis

  • Zielgruppe: Medizinisches Fachpersonal 
  • Förderhöhe: 200 – 300 €/Monat
  • Fördergegenstand: Finanzierung für berufsqualifizierende Weiterbildung
  • Voraussetzung: Verpflichtung zur Anschlussbeschäftigung für mindestens 3 Jahre im Landkreis Gotha

Für das Jahr 2026 können Anträge bis zum 30.06.2026 gestellt werden.

Weitere Informationen: Förderrichtlinie des Landkreises Gotha

Kommunale Förderung der Stadt Ohrdruf

  • Zielgruppe: Haus-, Zahn- und Fachärztinnen und -ärzte, die sich in der Stadt, den Ohrdrufer Ortsteilen oder Luisenthal neu niederlassen
  • Förderhöhe: 25.000,00 €
  • Fördergegenstand: Anschubfinanzierung
  • Voraussetzung: Verpflichtung für mindestens 5 Jahre Praxisbetrieb
  • Kontakt:
    Kerstin Stegner
    Stadtverwaltung Ohrdruf
    Marktplatz 1
    Telefon: 03624 330 400
    E-Mail: kerstin.stegner@ohrdruf.de 

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Gotha

  • Augenärzte: 1 Praxisneugründung bei überwiegend konservativer Tätigkeit mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Kommunale Förderung Landkreis

  • Zielgruppe: Medizinstudierende
  • Förderhöhe: 1.000 €/Monat für bis zu 60 Monate
  • Fördergegenstand: Unterstützung während des Medizinstudiums inklusive Mentoring,
    Praktika, Fortbildungen und Zugang zu regionalen Netzwerken
  • Voraussetzung: Verpflichtung, nach der Facharztweiterbildung mindestens fünf Jahre im Landkreis Greiz ärztlich tätig zu werden

Weitere Informationen: Landkreis Greiz Stipendium

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Gera-Land

  • Hausärzte: 4 Praxisneugründungen mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
  • Praxisübernahmen: 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
  • Aktuelle Praxisinhaber über 65 Jahre: 1.500 €/Quartal

Planungsbereich Greiz

  • Hausärzte:
    • 2 Praxisneugründungen mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
    • Praxisübernahmen: 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
    • Aktuelle Praxisinhaber über 65 Jahre: 1.500 €/Quartal

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Grundbereich Eisfeld

  • Hausärzte: 1 Praxisneugründung mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Planungsbereich Hildburghausen

  • Hautärzte: 1 Praxisneugründung mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Planungsbereich Südwestthüringen

  • Kinder- und Jugendpsychiater: 1 Praxisneugründung mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Arztlotsinnen Ilm-Kreis

  • Zentrale Anlaufstelle für Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte im Landkreis, sowie alle, die sich für das Medizinstudium interessieren.
  • Ziel: medizinische Versorgung in der Region fördern, langfristig sichern und ein starkes Nachwuchsnetzwerk aufbauen.
  • Kontakt
    Sophie Hohlstein & Kati Schmidt
    Landratsamt Ilm-Kreis, Arnstadt
    Ritterstraße 14
    Telefon: 03628 738-501
    E-Mail: arztlotse@ilm-kreis.de

Kommunale Förderung Stadt Ilmenau

  • Zielgruppe: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker
  • Förderhöhe: Einmaliger Zuschuss von bis zu 10.000 €
  • Fördergegenstand: Anschubfinanzierung für laufende Kosten in den ersten zwölf Monaten nach der Niederlassung
  • Voraussetzung: Niederlassung in Ilmenau innerhalb der letzten zwölf Monate; Verpflichtung zur mindestens fünfjährigen Tätigkeit vor Ort

Weitere Informationen: Stadt Ilmenau – Anträge und Formulare

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Arnstadt

  • Hautärzte: 0,5 Praxisneugründung mit 30.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Planungsbereich Ilmenau

  • Hausärzte:
    • 1 Praxisneugründung mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
    • Praxisübernahmen:000 € (Investitionskostenzuschuss)
    • Aktuelle Praxisinhaber über 65 Jahre:500 €/Quartal

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Arztlotsin Kyffhäuserkreis

  • Unterstützungstätigkeit für Medizinstudierende und Ärzte sowie erste Anlaufstelle im Landkreis
  • Kontakt
    Sylvia Fonfara
    Landratsamt Kyffhäuserkreis, Sondershausen
    Edmund-König-Straße 7
    Telefon: 03632 741-491
    E-Mail: s.fonfara@kyffhaeuser.de 

Kommunale Förderung Landkreis

  • Zielgruppe: Medizinstudierende
  • Förderhöhe: Bis zu 500 €/Monat (Dauer nicht spezifiziert)
  • Fördergegenstand: Unterstützung während des Medizinstudiums
  • Voraussetzung: Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit im Kyffhäuserkreis

Weitere Informationen: Kyffhäuserkreis Gesundheitsförderung

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Artern

  • Hausärzte:
    • 2 Praxisneugründungen mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)
    • Praxisübernahmen: 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
    • Aktuelle Praxisinhaber über 65 Jahre: 1.500 €/Quartal

Planungsbereich Kyffhäuserkreis

  • Augenärzte: 1 Praxisneugründung bei überwiegend konservativer Tätigkeit mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
  • Hautärzte: 0,5 Praxisneugründung mit 30.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

Grundbereich Greußen

  • Hausärzte: 1 Praxisneugründung mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Nordhausen

  • HNO-Ärzte: Praxisübernahmen mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
  • Nervenärzte: Praxisübernahmen mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss) bei ausschließlich neurologischer und/oder psychiatrischer Tätigkeit

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Bad Lobenstein

  • Augenärzte: 1 Praxisneugründung bei überwiegend konservativer Tätigkeit mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Planungsbereich Pößneck

  • Hausärzte:
    • 1 Praxisneugründung mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
    • Praxisübernahmen: 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
    • Aktuelle Praxisinhaber über 65 Jahre: 1.500 €/Quartal

Planungsbereich Saale-Orla-Kreis:

  • HNO-Ärzte: Praxisübernahmen mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
  • Urologen: Praxisübernahmen mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

Planungsbereich Schleiz:

  • Augenärzte: 1 Praxisneugründung bei überwiegend konservativer Tätigkeit mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Kommunale Förderung Landkreis

  • Zielgruppe: Medizinstudierende
  • Förderhöhe: 500 €/Monat für bis zu 72 Monate
  • Fördergegenstand: Unterstützung während des Medizinstudiums
  • Voraussetzung: Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Schmalkalden-Meiningen für mindestens fünf Jahre

Weitere Informationen: Stipendium Schmalkalden-Meiningen

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Schmalkalden:

  • Nervenärzte: 1 Praxisneugründung bei ausschließlich neurologischer und/oder psychiatrischer Tätigkeit mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

Planungsbereich Südwestthüringen

  • Kinder- und Jugendpsychiater: 1 Praxisneugründung mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Grundbereich Elxleben an der Gera

  • Hausärzte: Praxisübernahmen mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Kommunale Förderung Landkreis

  • Zielgruppe: Medizinstudierende
  • Förderhöhe: Bis zu 500 €/Monat für bis zu 72 Monate
  • Fördergegenstand: Unterstützung während des Medizinstudiums
  • Voraussetzung: Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Sonneberg für mindestens fünf Jahre

Weitere Informationen: Stipendiatenprogramm Sonneberg

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Sonneberg

  • HNO-Ärzte: 1 Praxisneugründung mit 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)

Planungsbereich Südwestthüringen

  • Kinder- und Jugendpsychiater: 1 Praxisneugründung mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Suhl

  • Hausärzte:
    • Praxisübernahmen: 60.000 € (Investitionskostenzuschuss)
    • Aktuelle Praxisinhaber über 65 Jahre: 1.500 €/Quartal

Planungsbereich Südwestthüringen

  • Kinder- und Jugendpsychiater: 1 Praxisneugründung mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Planungsbereich Bad Langensalza

  • Nervenärzte: Praxisübernahmen bei ausschließlich neurologischer und/oder psychiatrischer Tätigkeit mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

Weitere Informationen: Fördermaßnahmen des Landesausschusses

Förderung über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Grundbereich Geisa

  • Hausärzte: Praxisübernahmen mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

Planungsbereich Bad Salzungen

  • Kinderärzte: Praxisübernahmen mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

Planungsbereich Südwestthüringen

  • Kinder- und Jugendpsychiater: 1 Praxisneugründung mit 60.000,00 EUR (Investitionskostenzuschuss)

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