Schritt für Schritt

Wer Ärztin oder Arzt werden will, durchläuft mehrere Stationen – vom Medizinstudium über die Approbation bis hin zur Facharztweiterbildung. Wir zeigen dir, wie du in Thüringen Schritt für Schritt in die ambulante Versorgung einsteigen kannst: Welche Voraussetzungen du brauchst, wann du wo Anträge stellst und welche Wege dir offenstehen – kompakt und praxisorientiert.

Plan A Karrierewege vom Studium bis in die Niederlassung in der ambulanten Versorgung

Phasen der ärztlichen Ausbildung

Krankenhauspflege
3 Monate

Ausbildung in Erster Hilfe

Plan A Clipart Ziffer 1

Vorklinischer Teil

2 Jahre, 1. bis 4. Semester

Famulatur

viermal je 1 Monat

Blockpraktikum

fünfmal je 1 bis 6 Wochen

Plan A Clipart Ziffer 2

Klinischer Teil

3 Jahre, 5. bis 10. Semester

Plan A Clipart Ziffer 3

Praktisches Jahr (PJ)

1 Jahr, 11. bis 12. Semester

Plan A Anatomie Allgemeinmedizin
Plan A Clipart Ziffer 4

Facharztweiterbildung

Facharzt-weiterbildung

4 bis 6 Jahre, 48 bis 72 Monate

Medizinstudium: Dein Startpunkt

Du möchtest Medizin studieren und suchst den passenden Weg für dich? In Thüringen kannst du zwischen zwei Hochschulen wählen: der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Universitätsklinikum Jena – UKJ) und der Health and Medical University (HMU) in Erfurt. Beide Studiengänge führen dich zum Staatsexamen und zur Approbation. Während Jena mit einem reformierten Regelstudiengang (JENOS) punktet, bietet die HMU ein praxisnahes und NC-freies Studium.

Ablauf des Medizinstudium in Jahren und Abschnitten

Insgesamt dauert das Studium sechs Jahre und drei Monate und gliedert sich in drei Studienabschnitte. Während des Studiums absolvierst du mehrere Famulaturen und Blockpraktika, um praktische Erfahrung zu sammeln und verschiedene Fachbereiche kennenzulernen. Der letzte Abschnitt deines Studiums ist das Praktische Jahr (PJ), in dem du dein Wissen direkt am Patienten anwendest.

Wichtige Anlaufstellen für deine Ausbildung
  • Famulatur: Einen passenden Famulaturplatz in einer hausärztlichen Praxis findest du bundesweit auf der DEGAM-Famulaturbörse.
  • Blockpraktikum: Die Anmeldung für einen Blockpraktikumsplatz in Thüringen läuft über das Einschreibesystem deiner Universität.
  • Praktisches Jahr: Für das PJ kannst du dich bundesweit über das PJ-Portal anmelden
  • Infos rund um Studium & Karriere: Auf lass-dich-nieder.de findest du alles zu Studium, Facharztweiterbildung, Berufseinstieg und Förderungen – plus spannende Einblicke in den Praxisalltag von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten.
 

Dein Ansprechpartnerin beim Ärztescout:

Julia Mayer, HMU Erfurt
Gustav-Weißkopf-Str. 6, 99092 Erfurt
Telefon: 0160 7817212
E-Mail: kontakt@plan-ambulant.de

Approbation: Jetzt wird’s offiziell

Dein Medizinstudium ist klar geregelt: Die Approbationsordnung für Ärzte und die Studienordnung deiner Universität legen fest, wie deine Ausbildung aufgebaut ist.

Nach dem dritten Staatsexamen beantragst du deine Approbation – sie ist Voraussetzung, um als Ärztin oder Arzt tätig zu werden und deine Facharztweiterbildung zu beginnen.

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Thüringen:

Landesverwaltungsamt Thüringen
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Telefon: 0361 57-100
E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de

Mehr Infos auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes


Ärztlich tätig – auch ohne deutsche Approbation?

Hast du deine ärztliche Ausbildung in der EU, im EWR oder in der Schweiz abgeschlossen? Dann kannst du in Deutschland die Approbation in einem vereinfachten Verfahren anerkennen lassen. Dafür musst du einen Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen.

Hast du dein Studium außerhalb dieser Länder absolviert, lebst in Thüringen und möchtest in der ambulanten Versorgung tätig werden? Auch das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Wenn dir vom Thüringer Landesverwaltungsamt eine vorübergehende Berufserlaubnis nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung erteilt wurde und du perspektivisch die Approbation anstrebst, kannst du vor Beginn der Facharztweiterbildung als Ausbildungsassistenz in einer ambulanten Praxis tätig werden – mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT).

Ziel ist es, dich beim Einstieg in die vertragsärztliche Versorgung zu unterstützen und deinen Weg in die ambulante Tätigkeit zu erleichtern.

Wichtig: Der Antrag für die Ausbildungsassistenz wird von der Praxis bzw. dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) gestellt, bei dem du beschäftigt werden möchtest.

Alle Infos zur Ausbildungsassistenz

Facharztweiterbildung: Spezialisieren mit Plan

Approbation geschafft – wie geht’s jetzt weiter?

Mit der Facharztweiterbildung startest du in die nächste Phase deiner Ausbildung: Du entscheidest dich für ein Fachgebiet und vertiefst deine praktischen und theoretischen Kenntnisse. Ziel ist die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt – Voraussetzung für eine spätere Zulassung oder Anstellung in der ambulanten Versorgung.

Die Weiterbildung dauert – je nach Fachgebiet – in Vollzeit zwischen vier und sechs Jahren. Sie wird von einer weiterbildungsbefugten Ärztin oder einem Arzt in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte begleitet. Zuständig für die Organisation ist die Landesärztekammer Thüringen (LÄKT).

Landesärztekammer Thüringen (LÄKT)
Kristina Köber-Kalusa
Telefon: 03641 614-117
E-Mail: weiterbildung@laek-thueringen.de

Weiterbildung auch in der Praxis

Nicht nur Krankenhäuser bilden weiter – auch Haus- und Facharztpraxen können dich während deiner Facharztweiterbildung beschäftigen. Wichtig ist: Die Praxis muss eine anerkannte Weiterbildungsstätte sein und die weiterbildende Ärztin oder der Arzt eine gültige Befugnis besitzen.

In der Allgemeinmedizin ist eine Praxisweiterbildung sogar verpflichtend: Mindestens zwei Jahre deiner Weiterbildung müssen im ambulanten Bereich stattfinden.

Weiterbildungsbefugnisse in Thüringen

Antrag auf Beschäftigung und Förderung

Als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung kannst du mit Genehmigung der KVT in einer Praxis oder einem MVZ arbeiten. Diese Genehmigung ist Voraussetzung für die Förderung deiner Stelle.

Voraussetzungen für die Genehmigung

  • Approbation (keine Berufserlaubnis)
  • Weiterbildungsbefugnis des betreuenden Arztes
  • Anerkennung der Weiterbildungsstätte durch die LÄKT

Durch dich und deinen Weiterbildenden einzureichen

Allgemeinmedizin: Blockweiterbildung mit Plan

Für alle, die sich für Allgemeinmedizin entscheiden, gibt es ein besonderes Modell: die Blockweiterbildung Allgemeinmedizin. Du bleibst während der gesamten Zeit an einem Ort und durchläufst dort alle Weiterbildungsstationen – anhand eines festgelegten Rotationsplans. Das bietet nicht nur Planungssicherheit, sondern auch ein starkes Netzwerk vor Ort.

Alle Infos zur Blockweiterbildung

Was du sonst noch wissen solltest

  • Teilzeitweiterbildung ist möglich (mind. 50 % der regulären Arbeitszeit)
  • Deine Fortschritte dokumentierst du im Logbuch bzw. eLogbuch
  • Weiterbildungsinhalte, Richtzahlen und Zeiten müssen von der befugten Ärztin bzw. dem Arzt bestätigt werden
  • Am Ende jeder Weiterbildungsphase erhältst du ein Zeugnis – nutze dafür das Musterzeugnis der LÄKT

Förderung für die ambulante Facharztweiterbildung

In der Facharztweiterbildung kann dein Weiterbilder von einer monatlichen Förderung profitieren, die er an dich weiterleiten kann. Damit sollen faire Vergütungen und attraktive Bedingungen in der ambulanten Medizin gesichert werden.

Alle Infos zu Förderungen

Überbrückung nach der Weiterbildung

Um die Zeit nach dem Abschluss der Facharztweiterbildung bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses zu überbrücken, können angehende Fachärztinnen und -ärzte als Praxisassistenz beschäftigt werden. Dies ist für bis zu 12 Monate möglich. Wichtig: Der Antrag für die Praxisassistenz wird von der Praxis gestellt, bei der du beschäftigt wirst.

In bestimmten Fällen können Ärztinnen und Ärzte für einen befristeten Zeitraum auch als Sicherstellungsassistenz eingestellt werden. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen für den Praxisinhaber. Außerdem ist die Fachidentität zwischen Praxisinhaber und Sicherstellungsassistenz erforderlich.

Facharztweiterbildung: Spezialisieren mit Plan

Approbation geschafft – wie geht’s jetzt weiter?

Mit der Facharztweiterbildung startest du in die nächste Phase deiner Ausbildung: Du entscheidest dich für ein Fachgebiet und vertiefst deine praktischen und theoretischen Kenntnisse. Ziel ist die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt – Voraussetzung für eine spätere Zulassung oder Anstellung in der ambulanten Versorgung.

Die Weiterbildung dauert – je nach Fachgebiet – in Vollzeit zwischen vier und sechs Jahren. Sie wird von einer weiterbildungsbefugten Ärztin oder einem Arzt in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte begleitet. Zuständig für die Organisation ist die Landesärztekammer Thüringen (LÄKT).

Landesärztekammer Thüringen (LÄKT)
Kristina Köber-Kalusa
Telefon: 03641 614-117
E-Mail: weiterbildung@laek-thueringen.de

Weiterbildung auch in der Praxis

Nicht nur Krankenhäuser bilden weiter – auch Haus- und Facharztpraxen können dich während deiner Facharztweiterbildung beschäftigen. Wichtig ist: Die Praxis muss eine anerkannte Weiterbildungsstätte sein und die weiterbildende Ärztin oder der Arzt eine gültige Befugnis besitzen.

In der Allgemeinmedizin ist eine Praxisweiterbildung sogar verpflichtend: Mindestens zwei Jahre deiner Weiterbildung müssen im ambulanten Bereich stattfinden.

• Weiterbildungsbefugnisse in Thüringen: https://qrco.de/laekt1
Antrag auf Beschäftigung und Förderung
Als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung kannst du mit Genehmigung der KVT in einer Praxis oder einem MVZ arbeiten. Diese Genehmigung ist Voraussetzung für die Förderung deiner Stelle.
Voraussetzungen für die Genehmigung
• Approbation (keine Berufserlaubnis)
• Weiterbildungsbefugnis des betreuenden Arztes
• Anerkennung der Weiterbildungsstätte durch die LÄKT
Durch dich und deinen Weiterbildenden einzureichen
• Antrag auf Beschäftigung (gebührenfrei): https://qrco.de/antragaiw
• Bescheid über die Weiterbildungsermächtigung (LÄKT)
• Bescheid über die Zulassung der Weiterbildungsstätte (LÄKT)
• Beglaubigte Kopie deiner Approbation
Allgemeinmedizin: Blockweiterbildung mit Plan
Für alle, die sich für Allgemeinmedizin entscheiden, gibt es ein besonderes Modell: die Blockweiterbildung Allgemeinmedizin. Du bleibst während der gesamten Zeit an einem Ort und durchläufst dort alle Weiterbildungsstationen – anhand eines festgelegten Rotationsplans. Das bietet nicht nur Planungssicherheit, sondern auch ein starkes Netzwerk vor Ort.
Was du sonst noch wissen solltest
• Teilzeitweiterbildung ist möglich (mind. 50 % der regulären Arbeitszeit)
• Deine Fortschritte dokumentierst du im Logbuch bzw. eLogbuch
• Weiterbildungsinhalte, Richtzahlen und Zeiten müssen von der befugten Ärztin bzw. dem Arzt bestätigt werden
• Am Ende jeder Weiterbildungsphase erhältst du ein Zeugnis – nutze dafür das Musterzeugnis der LÄKT
Förderung für die ambulante Facharztweiterbildung: In der Facharztweiterbildung kann dein Weiterbilder von einer monatlichen Förderung profitieren, die er an dich weiterleiten kann. Damit sollen faire Vergütungen und attraktive Bedingungen in der ambulanten Medizin gesichert werden.
Überbrückung nach der Weiterbildung: Um die Zeit nach dem Abschluss der Facharztweiterbildung bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses zu überbrücken, können angehende Fachärztinnen und -ärzte als Praxisassistenz beschäftigt werden. Dies ist für bis zu 12 Monate möglich.
In bestimmten Fällen können Ärztinnen und Ärzte für einen befristeten Zeitraum auch als Sicherstellungsassistenz eingestellt werden. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen für den Praxisinhaber. Außerdem ist die Fachidentität zwischen Praxisinhaber und Sicherstellungsassistenz erforderlich.

Alle Infos zur Blockweiterbildung
Alle Infos zur Facharztweiterbildung 

Arztregister: Der Einstieg in die Versorgung

Wenn du in der ambulanten Versorgung tätig werden möchtest – sei es in eigener Praxis oder als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt in einer Praxis oder einem MVZ – benötigst du eine Zulassung (zur Niederlassung oder Anstellung). Vor der Zulassung musst du dich ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen eintragen lassen.

Wo beantragst du die Eintragung?

Wichtiger Hinweis:

  • Du kannst dich gleichzeitig in die Warteliste für eine Zulassung eintragen lassen – das ist besonders wichtig, wenn du eine eigene Praxis in einem planungsrelevanten Gebiet anstrebst.

Ansprechpersonen bei der KVT

Jasmin Lück
Telefon: 03643 559-756
E-Mail: arztregister@kvt.de

Anastasia Ludwig
Telefon: 03643 559-758
E-Mail: arztregister@kvt.de

Theresa Günzel
Telefon: 03643 559-757
E-Mail: arztregister@kvt.de

Warteliste: Planen mit Weitblick

Eine eigene Praxis in einem gesperrten Planungsbereich? Kein Problem – mit einem Eintrag in die Warteliste sicherst du dir Vorteile im Auswahlverfahren und wirst automatisch informiert, wenn ein Vertragsarztsitz in deiner Wunschregion frei wird.

Antrag Haus- und Kinderärzte
Antrag Fachärzte
Antrag Psychotherapeuten

Ansprechpersonen bei der KVT

Jasmin Lück
Telefon: 03643 559-756
E-Mail: arztregister@kvt.de

Anastasia Ludwig
Telefon: 03643 559-758
E-Mail: arztregister@kvt.de

Theresa Günzel
Telefon: 03643 559-757
E-Mail: arztregister@kvt.de

Tätigkeitsform wählen: Angestellt oder selbstständig?

Möchtest du eine Praxis übernehmen, neu gründen oder lieber angestellt arbeiten? In Thüringen ist alles möglich – auch Modelle dazwischen. Die KVT unterstützt dich bei deiner Entscheidung.

Alle Infos zu Tätigkeitsformen

Die Praxisberatung der KVT unterstützt dich bei der Entscheidung:

Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Standortwahl: Wo möchtest du arbeiten?

Bei der Wahl deines späteren Tätigkeitsortes spielt die sogenannte Bedarfsplanung eine wichtige Rolle.

Thüringen ist in sogenannte Planungsbereiche unterteilt – zum Beispiel Mittelbereiche oder Landkreise. Für jede wird dort geprüft, wie gut die Versorgung aktuell ist.

  • Ist ein Bereich „geöffnet“, kannst du dich dort grundsätzlich neu niederlassen.

  • Ist ein Bereich „gesperrt“, ist das nur über eine Praxisübernahme oder im Rahmen eines Jobsharings möglich.

Ob dein Wunschsitz realisierbar ist, hängt also davon ab, wie viele Ärztinnen und Ärzte deiner Fachrichtung dort bereits tätig sind. 

Aktuelle Zulassungsmöglichkeiten
Praxisbörse der KVT

Hierzu berät das Team der Praxisberatung der KVT:

Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Zulassung vs. Niederlassung

Wenn du gesetzlich Versicherte behandeln und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen willst, brauchst du eine Zulassung. Sie ist der offizielle Startpunkt für deine Tätigkeit im ambulanten Bereich – egal, ob du später selbstständig oder angestellt arbeitest.

Die untenstehende Grafik zeigt, welche Wege dir nach der Zulassung offenstehen: von der Niederlassung in eigener Praxis über eine Anstellung (z. B. in einem MVZ) bis hin zur Ermächtigung für bestimmte Konstellationen.

Wichtig: Die Zulassung ist nicht gleichbedeutend mit der Niederlassung.
Letztere beschreibt die konkrete Form der selbstständigen Berufsausübung – allein oder gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen.

Formen der Zulassung in der ambulanten Versorgung in Thüringen

Zulassung beantragen

Nach der Eintragung ins Arztregister folgt die Beantragung der Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragsärztin oder zur Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ.

Wo stellst du den Antrag?

Welche Angaben gehören in den Antrag?

  • Dein gewünschter Vertragsarztsitz (Ort der Tätigkeit)
  • Deine Facharztbezeichnung
  • Gewünschter Versorgungsumfang (volle oder reduzierte Zulassung)

Frist:

  • Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Sitzung des Zulassungsausschusses eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Gebühren:

  • Antrag: 100 €
  • Rechtskräftiger Zulassungsbescheid: 400 €

Ansprechpartner Zulassung (KVT):

Annett Morgenroth
Telefon: 03643 559-741
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Manuela Zierdt
Telefon: 03643 559-790
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Jana Schmidt
Telefon: 03643 559-788
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de

Anja Wagner
Telefon: 03643 559-727
E-Mail: zulassungsausschuss@kvt.de


Genehmigungspflichtige Leistungen

Wichtig: Manche Leistungen in der Praxis sind genehmigungspflichtig – ohne vorherige Genehmigung darfst du sie nicht abrechnen.

Das betrifft Untersuchungen und Behandlungen, für die bestimmte Voraussetzungen oder Zusatzqualifikationen nötig sind (z. B. Arthroskopie).

Ob eine Leistung genehmigungspflichtig ist und wie du den Antrag stellst, findest du auf der Website der KVT unter Themen A–Z beim entsprechenden Stichwort

Alle Infos zu genehmigungspflichtigen Leistungen 

Anke Schmidt
Telefon: 03643 559-745
E-Mail: qs@kvt.de

Niederlassung: Der Schritt in die Selbstständigkeit

Gründen oder übernehmen? Teilzeit oder Vollzeit?

Die Niederlassung kann durch Praxisneugründung oder durch Übernahme einer bestehenden Praxis erfolgen. Sie ist auch mit einer Teilzulassung möglich. Die Entscheidung, welches Praxismodell entstehen soll, ist anschließend relevant.

Die Anstellung ist bei einem niedergelassenen Arzt/ einer niedergelassenen Ärztin möglich, in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder über eine Stiftungs-Praxis (Eigeneinrichtung gem. § 105 SGB V).

Alle Infos zu Tätigkeitsformen
Förderprogramme für deinen Start
Alles zur Existenzgründung

Beratung & Praxisplanung (KVT):

Mabel Kirchner
Telefon: 03643 559-736
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Jana Bechmann
Telefon: 03643 559-792
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Peter Hedt
Telefon: 03643 559-732
E-Mail: praxisberatung@kvt.de

Sandra Unbekannt
Telefon: 03643 559-793
E-Mail: praxisberatung@kvt.de


Niederlassung vs. Zulassung

Die Niederlassung ist nicht gleichbedeutend mit der Zulassung.
Erstere beschreibt die konkrete Form der selbstständigen Berufsausübung – allein oder gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen.

Die Zulassung ist der offizielle Startpunkt für deine Tätigkeit im ambulanten Bereich, wenn du gesetzlich Versicherte behandeln und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen willst – egal, ob du später selbstständig oder angestellt arbeitest.

Die untenstehende Grafik zeigt, welche Wege dir nach der Zulassung offenstehen: von der Niederlassung in eigener Praxis über eine Anstellung (z. B. in einem MVZ) bis hin zur Ermächtigung für bestimmte Konstellationen.

Formen der Zulassung in der ambulanten Versorgung in Thüringen